Verordnung
Regelungen und Buchungsbedingungen
Sehr geehrter Kunde, wir freuen uns, Sie als Gast bei uns zu haben und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt in unserem Ferienzentrum. Wir bitten Sie, das Folgende zu lesen; es wird Ihnen helfen, die Dienstleistungen und Einrichtungen zu nutzen und einen erholsamen Urlaub im Centro Vacanze Camping Spinnaker zu genießen.
Art 1. ANNAHME KUNDEN UND BESUCHERN
Der Empfang des Kunden und die Erledigung der Registrierungsformalitäten an der Rezeption sind nur zu den am Eingang des Ferienzentrums angegebenen Zeiten und gemäß den von der Direktion vorgesehenen Modalitäten gestattet, um den Online-Check-in sowie die geplante und gestaffelte Ankunft der Gäste zu bevorzugen.
1.0. Bei der Ankunft oder vor der Ankunft sind die Kunden verpflichtet:
1.2. Minderjährige werden nur in Begleitung der Eltern oder von autorisierten Erwachsenen, die direkt verantwortlich sind, akzeptiert.
1.3. Die Direktion weist den Kunden ein identifizierendes Armband zu, das streng persönlich und nicht übertragbar ist und das obligatorisch getragen und vorgezeigt werden muss. Der Eintritt in das Ferienzentrum ist nur zu den festgelegten Zeiten für diejenigen gestattet, die ordnungsgemäß registriert sind.
1.4. Die Direktion ermöglicht für jedes Fahrzeug und nur für ein Auto die Öffnung der Zufahrtsbarrieren zu den Parkplätzen. Die Identifikationsdaten des Autos müssen bei der Buchung oder bei der Ankunft mitgeteilt werden.
1.5. Besucher sind nicht erlaubt; in besonderen Fällen behält sich die Direktion das Recht vor, sie unter Berücksichtigung der organisatorischen Bedürfnisse des Ferienzentrums und nach eigenem Ermessen zu akzeptieren. Diese, wenn akzeptiert und für nicht mehr als 12 Stunden, müssen bei der Ankunft ihr Identitätsdokument an der Rezeption vorlegen, die vorliegende Regelung respektieren und sich verpflichten, das Ferienzentrum bis 20 Uhr am Ankunftstag zu verlassen.
1.6. Die Kunden des Ferienzentrums sind verpflichtet sicherzustellen, dass ihre Besucher von der Direktion zugelassen wurden und sind in jedem Fall für deren Verhalten verantwortlich.
1.7. Jede Ankunft und Abfahrt muss der Direktion mitgeteilt werden: andernfalls wird für jede Änderung der Tagespreis ab dem Ankunftsdatum berechnet.
1.8. Der Zutritt für Unbefugte und nicht autorisierte Personen ist verboten. Personen, die unregistriert und/oder nicht autorisiert innerhalb der Unterkunft überrascht werden, werden den zuständigen Behörden wegen Hausfriedensbruchs (Art. 614 C.P.) gemeldet.
1.9. Im Falle, dass der Wohnwagen, das Wohnmobil, der Vorzelt oder das Zelt unbewacht bleibt, übernimmt die Direktion keine Verantwortung für Schäden oder Diebstähle, die während der Abwesenheit der Mitglieder der Gruppe auftreten.
1.10. Die von den Kunden auf den Stellplätzen installierten Ausstattungen und Zubehör müssen unbedingt mobil, abnehmbar, provisorisch und transportierbar sein. Auf den Stellplätzen dürfen keine direkten und dauerhaften Anschlüsse an Wasser-, Strom-, Abwasser- und Gasleitungen vorgenommen werden, es dürfen keine Zäune installiert und keine Beläge vorgenommen werden. Die zugewiesenen Stellplätze müssen bis 10:00 Uhr am Ende des Aufenthalts oder der Einlagerung frei und leer von Gegenständen und Personen sowie von anderen Artefakten gelassen werden. Bis zu demselben Datum muss alles mobile und provisorische Material aus dem Ferienzentrum entfernt werden. Andernfalls, mit der Unterzeichnung dieser Regelung, ermächtigen Sie die Direktion, alles, was sich am Stellplatz am Ende des Aufenthalts befindet, zu entfernen und alles in einen Bereich außerhalb des Ferienzentrums zu transferieren, wobei jegliche Verantwortung für mögliche Diebstähle und/oder Beschädigungen ausgeschlossen wird und das Recht auf Erstattung der für deren Entfernung und Lagerung entstandenen Kosten besteht.
1.11. Die Direktion behält sich das Recht vor, jederzeit Zugang zu den zugewiesenen Räumen und Wohneinheiten zu erhalten, wann immer sie dies aus dringenden Gründen, Wartung, Kontrolle und Inspektionsprüfungen, auch zur Reinigung und Pflege, für notwendig erachtet, sowie um eventuell erforderliche Arbeiten nach eigenem Ermessen durchzuführen.
Der Empfang des Kunden und die Erledigung der Registrierungsformalitäten an der Rezeption sind nur zu den am Eingang des Ferienzentrums angegebenen Zeiten und gemäß den von der Direktion vorgesehenen Modalitäten gestattet, um den Online-Check-in sowie die geplante und gestaffelte Ankunft der Gäste zu bevorzugen.
1.0. Bei der Ankunft oder vor der Ankunft sind die Kunden verpflichtet:
- die vorliegende Regelung zur Kenntnis zu nehmen und sie auch elektronisch zur Akzeptanz zu unterzeichnen;
- ihre Identitätsdokumente zur Registrierung vorzulegen oder sie elektronisch zu übermitteln;
- die Richtigkeit der von der Direktion vorgenommenen Registrierungen zu überprüfen und eventuelle Abweichungen und/oder Änderungen zu melden.
1.2. Minderjährige werden nur in Begleitung der Eltern oder von autorisierten Erwachsenen, die direkt verantwortlich sind, akzeptiert.
1.3. Die Direktion weist den Kunden ein identifizierendes Armband zu, das streng persönlich und nicht übertragbar ist und das obligatorisch getragen und vorgezeigt werden muss. Der Eintritt in das Ferienzentrum ist nur zu den festgelegten Zeiten für diejenigen gestattet, die ordnungsgemäß registriert sind.
1.4. Die Direktion ermöglicht für jedes Fahrzeug und nur für ein Auto die Öffnung der Zufahrtsbarrieren zu den Parkplätzen. Die Identifikationsdaten des Autos müssen bei der Buchung oder bei der Ankunft mitgeteilt werden.
1.5. Besucher sind nicht erlaubt; in besonderen Fällen behält sich die Direktion das Recht vor, sie unter Berücksichtigung der organisatorischen Bedürfnisse des Ferienzentrums und nach eigenem Ermessen zu akzeptieren. Diese, wenn akzeptiert und für nicht mehr als 12 Stunden, müssen bei der Ankunft ihr Identitätsdokument an der Rezeption vorlegen, die vorliegende Regelung respektieren und sich verpflichten, das Ferienzentrum bis 20 Uhr am Ankunftstag zu verlassen.
1.6. Die Kunden des Ferienzentrums sind verpflichtet sicherzustellen, dass ihre Besucher von der Direktion zugelassen wurden und sind in jedem Fall für deren Verhalten verantwortlich.
1.7. Jede Ankunft und Abfahrt muss der Direktion mitgeteilt werden: andernfalls wird für jede Änderung der Tagespreis ab dem Ankunftsdatum berechnet.
1.8. Der Zutritt für Unbefugte und nicht autorisierte Personen ist verboten. Personen, die unregistriert und/oder nicht autorisiert innerhalb der Unterkunft überrascht werden, werden den zuständigen Behörden wegen Hausfriedensbruchs (Art. 614 C.P.) gemeldet.
1.9. Im Falle, dass der Wohnwagen, das Wohnmobil, der Vorzelt oder das Zelt unbewacht bleibt, übernimmt die Direktion keine Verantwortung für Schäden oder Diebstähle, die während der Abwesenheit der Mitglieder der Gruppe auftreten.
1.10. Die von den Kunden auf den Stellplätzen installierten Ausstattungen und Zubehör müssen unbedingt mobil, abnehmbar, provisorisch und transportierbar sein. Auf den Stellplätzen dürfen keine direkten und dauerhaften Anschlüsse an Wasser-, Strom-, Abwasser- und Gasleitungen vorgenommen werden, es dürfen keine Zäune installiert und keine Beläge vorgenommen werden. Die zugewiesenen Stellplätze müssen bis 10:00 Uhr am Ende des Aufenthalts oder der Einlagerung frei und leer von Gegenständen und Personen sowie von anderen Artefakten gelassen werden. Bis zu demselben Datum muss alles mobile und provisorische Material aus dem Ferienzentrum entfernt werden. Andernfalls, mit der Unterzeichnung dieser Regelung, ermächtigen Sie die Direktion, alles, was sich am Stellplatz am Ende des Aufenthalts befindet, zu entfernen und alles in einen Bereich außerhalb des Ferienzentrums zu transferieren, wobei jegliche Verantwortung für mögliche Diebstähle und/oder Beschädigungen ausgeschlossen wird und das Recht auf Erstattung der für deren Entfernung und Lagerung entstandenen Kosten besteht.
1.11. Die Direktion behält sich das Recht vor, jederzeit Zugang zu den zugewiesenen Räumen und Wohneinheiten zu erhalten, wann immer sie dies aus dringenden Gründen, Wartung, Kontrolle und Inspektionsprüfungen, auch zur Reinigung und Pflege, für notwendig erachtet, sowie um eventuell erforderliche Arbeiten nach eigenem Ermessen durchzuführen.
Art 2. VERBOTE UND PFLICHTEN
2.0. Die Öffnungszeiten der Büros und der verschiedenen Dienstleistungen sind die, die in den dafür vorgesehenen Räumlichkeiten und Bereichen angezeigt werden. Die Daten für den Beginn und das Ende der Sport- und Animationsaktivitäten können von den Öffnungs- und Schließzeiten des Ferienzentrums abweichen. Unterbrechungen der Dienstleistungen aufgrund von außergewöhnlichen Wartungsarbeiten, die nach dem unbestreitbaren Ermessen der Direktion beschlossen werden, oder außergewöhnliche Ereignisse bleiben vorbehalten.
2.1. Von 24:00 Uhr bis 8:00 Uhr und von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr (Ruhezeit) sind Geräusche, die die Ruhe und den Schlaf der Gäste stören, strengstens verboten. Es ist auch verboten, Zelte aufzustellen und abzubauen. Daher sind während dieser Zeiten Ankünfte, Abreisen, die Zirkulation von Motorfahrzeugen, mit Ausnahme von Dienstfahrzeugen, Versammlungen oder lauten Treffen, die Nutzung des Spielplatzes sowie der Sport- und Freizeiteinrichtungen nicht gestattet. Akustische Geräte oder Klanginstrumente, darunter Radios oder ähnliche, die Geräusche erzeugen, müssen immer auf niedriger Lautstärke gehalten und während der oben genannten Zeiten strikt ausgeschaltet sein. Wer wiederholt Störungen verursacht, kann vom Ferienzentrum verwiesen werden. Ausnahmen von der Ruhezeit sind für von der Direktion organisierte Veranstaltungen und für organisatorische Bedürfnisse des Ferienzentrums möglich.
2.2. Es ist strengstens verboten, die Vegetation und die Einrichtungen zu beschädigen oder zu verändern, ebenso wie Löcher oder Gräben zu graben, Öl, Kraftstoffe, heiße, salzige oder Abfallflüssigkeiten auf den Boden zu kippen, Planen oder ähnliches an Pflanzen und schattenspendenden Strukturen zu befestigen. Es ist verboten, Abwasser jeglicher Art und Herkunft außerhalb der dafür vorgesehenen Entnahmestellen innerhalb des Ferienzentrums zu entsorgen (obligatorisches Verfahren für die Entsorgung von Abwässern aus Wohnwagen und Campern, die nur zu den angegebenen Zeiten abgegeben werden dürfen) und/oder außerhalb der sanitären Einrichtungen. Jeder Gast ist verpflichtet, sowohl den Zustand der Hygiene, Sauberkeit und Ordnung der Orte zu erhalten und zu bewahren als auch insbesondere die sanitären Einrichtungen zivil und angemessen zu nutzen. Jeder, der gegen diese Vorschriften verstößt, kann vom Ferienzentrum verwiesen werden.
2.3. Es ist auch verboten, im Freien Feuer zu entzünden, insbesondere an windigen Tagen, auch in den dafür vorgesehenen Bereichen. Mögliche Gesetzesverstöße und Verstöße gegen diese Vorschriften können zur Ausweisung aus dem Ferienzentrum und zur Meldung an die zuständigen Behörden führen.
2.4. Jeder Gast ist verpflichtet, seine persönlichen Gegenstände sorgfältig zu bewachen. Gefundene Gegenstände und Wertsachen innerhalb des Ferienzentrums müssen der Direktion zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen übergeben werden.
2.5. Die Nutzung des Strandservices vor dem Ferienzentrum und der damit verbundenen Einrichtungen ist kostenpflichtig. Für die Regelung der Strandnutzung wird auf die im folgenden spezifischen Reglement aufgeführten Vorschriften verwiesen.
2.6. Minderjährige, auch wenn sie vorübergehend in Baby-Clubs oder ähnlichem untergebracht sind, müssen von den Eltern oder von diesen beauftragten Personen begleitet und beaufsichtigt werden, auch bei der Nutzung der sanitären Einrichtungen, der Sporteinrichtungen, der Spielplätze und der Strandnutzung. In dieser Hinsicht lehnt die Direktion jede Verantwortung ab.
2.7. Die Nutzung der Sporteinrichtungen, der Strandnutzung, der Spielplätze und der Freizeit- und Serviceeinrichtungen erfordert besondere Aufmerksamkeit und die Einhaltung der Vorschriften und Hinweise, die in den dafür vorgesehenen Bereichen angebracht sind. Es ist verboten, den Spielplatz von Kindern unter 3 Jahren und über 12 Jahren zu nutzen. Der Zugang zum Spielplatz ist nur zu den von der Direktion festgelegten Zeiten gestattet.
2.8. Der Zugang für Haustieren im Ferienzentrum ist gestattet. Für die Regelung der Anwesenheit von Haustieren, im Respekt aller Gäste, wird die sorgfältige Einhaltung der folgenden Vorschriften gefordert:
2.8.1. Haustiere sind nur auf Stellplätzen und in bestimmten Arten von Unterkünften und in begrenzter Anzahl erlaubt, d.h. maximal 1 Tier pro Stellplatz oder Unterkunft; die Anwesenheit von mehr Tieren wird im Einzelfall nach Ermessen der Direktion bewertet;
2.8.2. Die Anwesenheit von Tieren muss bei der Buchung und bei der Ankunft obligatorisch gemeldet werden; die Direktion behält sich das Recht vor, das Tier nach eigenem Ermessen zu akzeptieren, wenn es nicht mit den Angaben des Gastes bei der Buchung übereinstimmt;
2.8.3. Bei der Ankunft müssen das entsprechende Impfheft mit den gültigen Impfungen und die gültige Versicherungspolice vorgelegt werden; die Registrierung im Haustierregister und die Anbringung eines Mikrochips sind erforderlich, alles, wenn und wie gesetzlich vorgeschrieben;
2.8.4. Im Ferienzentrum stehen Spender für biologisch abbaubare Beutel zur Verfügung, um die Exkremente zu sammeln; die Tiere müssen nach draußen zum Ferienzentrum oder in den als „Hundespielbereich“ ausgewiesenen Bereich für ihre Bedürfnisse gebracht werden, die sofort mit einem entsprechenden Beutel und einer Schaufel entfernt werden müssen; falls es im Ferienzentrum zu Unannehmlichkeiten kommt, sind die Besitzer verpflichtet, die Abfälle sofort in gut verschlossenen Beuteln zu sammeln, diese in die vorgesehenen Abfallbehälter zu entsorgen und gegebenenfalls Wasser zu gießen, um den Zustand der Hygiene und Ordnung der Orte zu erhalten und zu bewahren;
2.8.5. Haustiere dürfen nicht unbeaufsichtigt auf dem Stellplatz oder in der Unterkunft gelassen werden;
2.8.6. Haustiere dürfen sich im Ferienzentrum nicht frei bewegen, sie müssen immer an der Leine gehalten werden, mit einer Länge von nicht mehr als 1,5 Metern, und im Falle von aggressiven Tieren müssen sie auch einen Maulkorb tragen;
2.8.7. Es ist gestattet, die Tiere am Strand nur in dem abgegrenzten Bereich, der als „Hundestrand“ neben der staatlichen Genehmigung ausgewiesen ist, mitzubringen; das Baden wird durch kommunale und regionale Vorschriften geregelt;
2.8.8. Haustiere dürfen nicht in allen Bereichen des Ferienzentrums verkehren; der Zugang, die Zirkulation und das Verweilen von Hunden sind im als „Hundespielbereich“ ausgewiesenen Bereich gestattet; außerhalb dieses Bereichs ist es gestattet, die Tiere nur zum Verlassen des Ferienzentrums und zum Erreichen der Bar und des Restaurants zu führen, wo die Tiere ausschließlich an den Außentischen oder in den von den Mitarbeitern angegebenen Bereichen erlaubt sind, vorbehaltlich von Maßnahmen zur Begrenzung, die die Direktion im Falle von besonderer Überfüllung ergreifen kann; Haustiere dürfen nicht in den Supermarkt, in die Sporteinrichtungen, auf den Spielplatz, ins Schwimmbad, ins Theater, ins Wellnesszentrum und in die sanitären Einrichtungen gebracht werden;
2.8.9. Es ist nicht gestattet, Tiere in die sanitären Einrichtungen zu bringen; die Tiere dürfen nur in den dafür vorgesehenen Bereichen gewaschen werden; in den Gemeinschaftswaschmaschinen ist es nicht gestattet, Kleidung, Hundebetten, Decken und Ähnliches zu waschen;
2.8.10. Die Besitzer müssen sicherstellen, dass ihr Tier die anderen Gäste nicht stört und nicht den Stellplatz oder die Unterkunft anderer Gäste betritt;
2.8.11. Es ist die Pflicht der Besitzer, während des Aufenthalts des Tieres in den Unterkünften die höchsten hygienischen Standards einzuhalten; die Nutzung von Handtüchern oder Bettwäsche für das Tier ist verboten, und es ist verboten, das Tier auf Betten, Sofas, Stühlen, Tischen usw. zu lassen;
2.8.12. Eventuelle Schäden, die Dritten und den Einrichtungen des Ferienzentrums durch die Tiere zugefügt werden, liegen in der vollen Verantwortung des Besitzers;
2.8.13. Die Akzeptanz von mittelgroßen oder großen Hunden (über 10 kg) wird im Einzelfall je nach den Umständen und nach Ermessen der Direktion bewertet;
2.8.14. Die Direktion behält sich das Recht vor, Gäste aus dem Ferienort zu verweisen, die sich nicht an die in den oben genannten Punkten festgelegten Regeln halten, insbesondere im Falle von besonders aggressiven Hunden;
2.8.15. Die Direktion akzeptiert keine Misshandlungen von Tieren, auch nicht durch die rechtmäßigen Besitzer; etwaige Misshandlung von Tieren wird den zuständigen Behörden gemeldet.
2.9. Abfälle müssen in geeigneten, gut verschlossenen Beuteln gesammelt und in den Abfallbehältern entsorgt werden. Glas-, Papier-, Kunststoff- und Metallgegenstände sind in den dafür vorgesehenen Abfallbehältern für die getrennte Sammlung zu entsorgen, die sich an den dafür vorgesehenen Orten (Recyclinginsel) befinden. Innerhalb des Ferienzentrums ist es verboten, sperrige Abfälle wie Möbel, Matratzen, Elektrogeräte, Fahrräder usw. zu entsorgen; diese Abfälle dürfen auf keinen Fall auf dem Stellplatz oder in der Nähe der Abfallbehälter zurückgelassen werden; es ist die Pflicht des Gastes, die Entsorgung gemäß den gesetzlichen Vorschriften durchzuführen.
2.10. Die Reinigung von Autos, Tieren, Wohnwagen, Zelten, Veranden, Campern, Planen und Abdeckungen ist nur in den dafür vorgesehenen Bereichen und zu den festgelegten Zeiten gestattet. Das Waschen auf den Stellplätzen innerhalb des Ferienzentrums ist nicht gestattet.
2.11. Zum Waschen von Wäsche und Geschirr dürfen ausschließlich die dafür vorgesehenen Spülen verwendet werden; es ist daher verboten, Trinkwasserhähne zum Waschen von Badeanzügen, Geschirr, Kleidung, Tieren oder ähnlichem zu verwenden.
2.12. Nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Direktion ist es möglich:
2.13.1. Unter keinen Umständen offene Feuer zu entzünden;
2.13.2. Feuer innerhalb der Unterkünfte (außer bei Kochgeräten) nicht zu entzünden;
2.13.3. Keine mit Holz und/oder Kohle betriebenen Grills in der Nähe von Unterkünften oder Vegetation zu verwenden;
2.13.4. Feuer nur an den dafür vorgesehenen Feuerstellen zu entzünden;
2.13.5. Alle Kochgeräte (Grills / Herde / Barbecues und ähnliche) in angemessenem Abstand von Planen und Zelten zu halten;
2.13.6. Bei genehmigtem Gebrauch Grills und Barbecues mit geeigneten nicht brennbaren Seitenschutzvorrichtungen auszustatten; den Boden um die Geräte von brennbarem Material zu befreien; geeignete Windschutzvorrichtungen zu schaffen; das Feuer vor dem Verlassen des Bereichs zu löschen;
2.13.7. Die Menge der tragbaren LPG-Behälter pro Stellplatz auf maximal 10 kg zu beschränken;
2.13.8. Tragbare LPG-Behälter in vertikaler Position über dem Boden zu installieren, mit dem Ventil nach oben, geschützt vor möglichen Stößen und Sonnenstrahlen, mit leicht zugänglichem Absperrventil;
2.13.9. Die Verbindung zwischen tragbaren LPG-Behältern, dem Druckminderer und dem verwendenden Gerät mit geeigneten Rohren gemäß den geltenden Vorschriften herzustellen;
2.13.10. Keine Übertragungen von tragbaren LPG-Behältern oder von diesen zu LPG-Tanks von Fahrzeugen durchzuführen;
2.13.11. Autos nicht in der Nähe von Unterkünften zu parken;
2.13.12. Die Bereiche zwischen Zelten und Wohnwagen sauber und ordentlich zu halten und nicht als Lager für brennbare oder entzündliche Materialien zu nutzen;
2.13.13. Es ist strengstens verboten, auch vorübergehend, freie Stellplätze und Straßen mit Autos, Tischen, Liegen, Wäscheleinen usw. zu belegen, da dies im Notfall Fluchtwege und Ausgänge blockieren könnte;
2.13.14. Das Rauchen ist in allen Bereichen, in denen dieses Verbot besteht, strengstens untersagt, wie durch entsprechende Beschilderung angezeigt.
2.14. In jedem Fall lehnt die Direktion jede Verantwortung ab für:
2.14.1. die von Betreibern von Unternehmenszweigen, die innerhalb des Ferienzentrums vermietet werden, durchgeführten Aktivitäten, wie z.B. Bars, Restaurants, Märkte, Sporteinrichtungen, Wellnesszentren usw.;
2.14.2. die Qualität der Pakete, die über die Unterkunft hinausgehen;
2.14.3. Schäden an Sachen oder Personen, die durch die Toxizität von Pflanzen oder Insekten oder durch das Herunterfallen von Bäumen, Ästen, Zapfen, unebenen Bodenbelägen oder anderen Schäden durch Naturkatastrophen, Unfälle und unvorhersehbare Ereignisse, höhere Gewalt oder Zufall entstehen; Verlust, Diebstahl, Entziehung von Werten, die nicht zur Aufbewahrung übergeben wurden;
2.14.4. Schäden an Sachen oder Personen durch Ereignisse, die im staatlichen Bereich vor dem Ferienzentrum auftreten, sowie durch die vermieteten Unternehmenszweige wie z.B. Bars, Restaurants, Märkte, Sporteinrichtungen, Wellnesszentren usw.; insbesondere im Falle einer unsachgemäßen Nutzung von Sporteinrichtungen und Spielplätzen;
2.14.5. Schäden oder Verletzungen, die aus der Teilnahme an jeder einzelnen sportlichen, spielerischen oder potenziell gefährlichen Aktivität resultieren, die in die ausschließliche Verantwortung des Teilnehmers fallen, der die Risiken persönlich akzeptiert und die Direktion von jeglicher Verantwortung befreit;
2.14.6. Unterbrechungen der Wasserversorgung, Stromversorgung oder Gasversorgung, die durch Unterbrechungen des Versorgungsunternehmens, Brüche, Störungen oder Wartungsarbeiten entstehen, die keinen Anspruch auf Entschädigung geben;
2.14.7. Schäden, die von minderjährigen, nicht begleiteten Personen bei der Nutzung von Sporteinrichtungen, Spielplätzen, dem staatlichen Bereich, sanitären Einrichtungen usw. verursacht oder erlitten werden;
2.14.8. Schäden, die aus der Nutzung der Möbel und Einrichtungen in den Unterkünften resultieren;
2.14.9. Schäden oder Belästigungen, die durch im Ferienzentrum zugelassene Tiere verursacht werden;
2.14.10. Schäden, die Autos auf den Parkplätzen erleiden;
2.14.11. Schäden, die durch Diebstahl oder versuchten Diebstahl, ganz oder teilweise, an Wohnwagen, Campern, Zeltanhängern, Vorzelten oder ähnlichem, die innerhalb des Ferienzentrums geparkt, unbeaufsichtigt gelassen oder nach dem Schließdatum abgestellt wurden, entstehen, es sei denn, es wurde eine Aufbewahrung vereinbart, und in diesem Fall nur in dem im Punkt 6.2. festgelegten Umfang.
2.15. In jedem Fall wird der Betrag einer möglichen Entschädigung oder Rückerstattung für unerlaubte Handlungen dem von der Versicherungsgesellschaft festgelegten Betrag entsprechen, unabhängig von der tatsächlichen Höhe des erlittenen Schadens.
2.16. Die Unterzeichnung dieser Vorschriften oder auch die stillschweigende Akzeptanz durch den Zugang zum Ferienzentrum Camping Spinnaker ermächtigt ausdrücklich:
2.18. Es ist verboten, die Verkehrswege innerhalb des Ferienzentrums mit Kabeln und/oder anderen Geräten zur Ableitung von elektrischem Strom zu blockieren; es ist auch verboten, diese an der umliegenden Vegetation abzustellen. Es ist nicht gestattet, mehr als eine Steckdose im Stromverteilungsbox zu belegen. Das Personal des Ferienzentrums ist ausdrücklich befugt, ohne Vorankündigung alle Kabel und/oder andere Geräte, die gegen diese Vorschriften verstoßen, sofort zu entfernen. Dieselbe Genehmigung gilt im Falle von elektrischen Verbindungen, die nicht den geltenden Vorschriften entsprechen. Die Nutzung von elektrischem Strom auf dem Stellplatz ist ausschließlich für Beleuchtung, Kühlschrank und Fernseher gestattet.
2.0. Die Öffnungszeiten der Büros und der verschiedenen Dienstleistungen sind die, die in den dafür vorgesehenen Räumlichkeiten und Bereichen angezeigt werden. Die Daten für den Beginn und das Ende der Sport- und Animationsaktivitäten können von den Öffnungs- und Schließzeiten des Ferienzentrums abweichen. Unterbrechungen der Dienstleistungen aufgrund von außergewöhnlichen Wartungsarbeiten, die nach dem unbestreitbaren Ermessen der Direktion beschlossen werden, oder außergewöhnliche Ereignisse bleiben vorbehalten.
2.1. Von 24:00 Uhr bis 8:00 Uhr und von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr (Ruhezeit) sind Geräusche, die die Ruhe und den Schlaf der Gäste stören, strengstens verboten. Es ist auch verboten, Zelte aufzustellen und abzubauen. Daher sind während dieser Zeiten Ankünfte, Abreisen, die Zirkulation von Motorfahrzeugen, mit Ausnahme von Dienstfahrzeugen, Versammlungen oder lauten Treffen, die Nutzung des Spielplatzes sowie der Sport- und Freizeiteinrichtungen nicht gestattet. Akustische Geräte oder Klanginstrumente, darunter Radios oder ähnliche, die Geräusche erzeugen, müssen immer auf niedriger Lautstärke gehalten und während der oben genannten Zeiten strikt ausgeschaltet sein. Wer wiederholt Störungen verursacht, kann vom Ferienzentrum verwiesen werden. Ausnahmen von der Ruhezeit sind für von der Direktion organisierte Veranstaltungen und für organisatorische Bedürfnisse des Ferienzentrums möglich.
2.2. Es ist strengstens verboten, die Vegetation und die Einrichtungen zu beschädigen oder zu verändern, ebenso wie Löcher oder Gräben zu graben, Öl, Kraftstoffe, heiße, salzige oder Abfallflüssigkeiten auf den Boden zu kippen, Planen oder ähnliches an Pflanzen und schattenspendenden Strukturen zu befestigen. Es ist verboten, Abwasser jeglicher Art und Herkunft außerhalb der dafür vorgesehenen Entnahmestellen innerhalb des Ferienzentrums zu entsorgen (obligatorisches Verfahren für die Entsorgung von Abwässern aus Wohnwagen und Campern, die nur zu den angegebenen Zeiten abgegeben werden dürfen) und/oder außerhalb der sanitären Einrichtungen. Jeder Gast ist verpflichtet, sowohl den Zustand der Hygiene, Sauberkeit und Ordnung der Orte zu erhalten und zu bewahren als auch insbesondere die sanitären Einrichtungen zivil und angemessen zu nutzen. Jeder, der gegen diese Vorschriften verstößt, kann vom Ferienzentrum verwiesen werden.
2.3. Es ist auch verboten, im Freien Feuer zu entzünden, insbesondere an windigen Tagen, auch in den dafür vorgesehenen Bereichen. Mögliche Gesetzesverstöße und Verstöße gegen diese Vorschriften können zur Ausweisung aus dem Ferienzentrum und zur Meldung an die zuständigen Behörden führen.
2.4. Jeder Gast ist verpflichtet, seine persönlichen Gegenstände sorgfältig zu bewachen. Gefundene Gegenstände und Wertsachen innerhalb des Ferienzentrums müssen der Direktion zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen übergeben werden.
2.5. Die Nutzung des Strandservices vor dem Ferienzentrum und der damit verbundenen Einrichtungen ist kostenpflichtig. Für die Regelung der Strandnutzung wird auf die im folgenden spezifischen Reglement aufgeführten Vorschriften verwiesen.
2.6. Minderjährige, auch wenn sie vorübergehend in Baby-Clubs oder ähnlichem untergebracht sind, müssen von den Eltern oder von diesen beauftragten Personen begleitet und beaufsichtigt werden, auch bei der Nutzung der sanitären Einrichtungen, der Sporteinrichtungen, der Spielplätze und der Strandnutzung. In dieser Hinsicht lehnt die Direktion jede Verantwortung ab.
2.7. Die Nutzung der Sporteinrichtungen, der Strandnutzung, der Spielplätze und der Freizeit- und Serviceeinrichtungen erfordert besondere Aufmerksamkeit und die Einhaltung der Vorschriften und Hinweise, die in den dafür vorgesehenen Bereichen angebracht sind. Es ist verboten, den Spielplatz von Kindern unter 3 Jahren und über 12 Jahren zu nutzen. Der Zugang zum Spielplatz ist nur zu den von der Direktion festgelegten Zeiten gestattet.
2.8. Der Zugang für Haustieren im Ferienzentrum ist gestattet. Für die Regelung der Anwesenheit von Haustieren, im Respekt aller Gäste, wird die sorgfältige Einhaltung der folgenden Vorschriften gefordert:
2.8.1. Haustiere sind nur auf Stellplätzen und in bestimmten Arten von Unterkünften und in begrenzter Anzahl erlaubt, d.h. maximal 1 Tier pro Stellplatz oder Unterkunft; die Anwesenheit von mehr Tieren wird im Einzelfall nach Ermessen der Direktion bewertet;
2.8.2. Die Anwesenheit von Tieren muss bei der Buchung und bei der Ankunft obligatorisch gemeldet werden; die Direktion behält sich das Recht vor, das Tier nach eigenem Ermessen zu akzeptieren, wenn es nicht mit den Angaben des Gastes bei der Buchung übereinstimmt;
2.8.3. Bei der Ankunft müssen das entsprechende Impfheft mit den gültigen Impfungen und die gültige Versicherungspolice vorgelegt werden; die Registrierung im Haustierregister und die Anbringung eines Mikrochips sind erforderlich, alles, wenn und wie gesetzlich vorgeschrieben;
2.8.4. Im Ferienzentrum stehen Spender für biologisch abbaubare Beutel zur Verfügung, um die Exkremente zu sammeln; die Tiere müssen nach draußen zum Ferienzentrum oder in den als „Hundespielbereich“ ausgewiesenen Bereich für ihre Bedürfnisse gebracht werden, die sofort mit einem entsprechenden Beutel und einer Schaufel entfernt werden müssen; falls es im Ferienzentrum zu Unannehmlichkeiten kommt, sind die Besitzer verpflichtet, die Abfälle sofort in gut verschlossenen Beuteln zu sammeln, diese in die vorgesehenen Abfallbehälter zu entsorgen und gegebenenfalls Wasser zu gießen, um den Zustand der Hygiene und Ordnung der Orte zu erhalten und zu bewahren;
2.8.5. Haustiere dürfen nicht unbeaufsichtigt auf dem Stellplatz oder in der Unterkunft gelassen werden;
2.8.6. Haustiere dürfen sich im Ferienzentrum nicht frei bewegen, sie müssen immer an der Leine gehalten werden, mit einer Länge von nicht mehr als 1,5 Metern, und im Falle von aggressiven Tieren müssen sie auch einen Maulkorb tragen;
2.8.7. Es ist gestattet, die Tiere am Strand nur in dem abgegrenzten Bereich, der als „Hundestrand“ neben der staatlichen Genehmigung ausgewiesen ist, mitzubringen; das Baden wird durch kommunale und regionale Vorschriften geregelt;
2.8.8. Haustiere dürfen nicht in allen Bereichen des Ferienzentrums verkehren; der Zugang, die Zirkulation und das Verweilen von Hunden sind im als „Hundespielbereich“ ausgewiesenen Bereich gestattet; außerhalb dieses Bereichs ist es gestattet, die Tiere nur zum Verlassen des Ferienzentrums und zum Erreichen der Bar und des Restaurants zu führen, wo die Tiere ausschließlich an den Außentischen oder in den von den Mitarbeitern angegebenen Bereichen erlaubt sind, vorbehaltlich von Maßnahmen zur Begrenzung, die die Direktion im Falle von besonderer Überfüllung ergreifen kann; Haustiere dürfen nicht in den Supermarkt, in die Sporteinrichtungen, auf den Spielplatz, ins Schwimmbad, ins Theater, ins Wellnesszentrum und in die sanitären Einrichtungen gebracht werden;
2.8.9. Es ist nicht gestattet, Tiere in die sanitären Einrichtungen zu bringen; die Tiere dürfen nur in den dafür vorgesehenen Bereichen gewaschen werden; in den Gemeinschaftswaschmaschinen ist es nicht gestattet, Kleidung, Hundebetten, Decken und Ähnliches zu waschen;
2.8.10. Die Besitzer müssen sicherstellen, dass ihr Tier die anderen Gäste nicht stört und nicht den Stellplatz oder die Unterkunft anderer Gäste betritt;
2.8.11. Es ist die Pflicht der Besitzer, während des Aufenthalts des Tieres in den Unterkünften die höchsten hygienischen Standards einzuhalten; die Nutzung von Handtüchern oder Bettwäsche für das Tier ist verboten, und es ist verboten, das Tier auf Betten, Sofas, Stühlen, Tischen usw. zu lassen;
2.8.12. Eventuelle Schäden, die Dritten und den Einrichtungen des Ferienzentrums durch die Tiere zugefügt werden, liegen in der vollen Verantwortung des Besitzers;
2.8.13. Die Akzeptanz von mittelgroßen oder großen Hunden (über 10 kg) wird im Einzelfall je nach den Umständen und nach Ermessen der Direktion bewertet;
2.8.14. Die Direktion behält sich das Recht vor, Gäste aus dem Ferienort zu verweisen, die sich nicht an die in den oben genannten Punkten festgelegten Regeln halten, insbesondere im Falle von besonders aggressiven Hunden;
2.8.15. Die Direktion akzeptiert keine Misshandlungen von Tieren, auch nicht durch die rechtmäßigen Besitzer; etwaige Misshandlung von Tieren wird den zuständigen Behörden gemeldet.
2.9. Abfälle müssen in geeigneten, gut verschlossenen Beuteln gesammelt und in den Abfallbehältern entsorgt werden. Glas-, Papier-, Kunststoff- und Metallgegenstände sind in den dafür vorgesehenen Abfallbehältern für die getrennte Sammlung zu entsorgen, die sich an den dafür vorgesehenen Orten (Recyclinginsel) befinden. Innerhalb des Ferienzentrums ist es verboten, sperrige Abfälle wie Möbel, Matratzen, Elektrogeräte, Fahrräder usw. zu entsorgen; diese Abfälle dürfen auf keinen Fall auf dem Stellplatz oder in der Nähe der Abfallbehälter zurückgelassen werden; es ist die Pflicht des Gastes, die Entsorgung gemäß den gesetzlichen Vorschriften durchzuführen.
2.10. Die Reinigung von Autos, Tieren, Wohnwagen, Zelten, Veranden, Campern, Planen und Abdeckungen ist nur in den dafür vorgesehenen Bereichen und zu den festgelegten Zeiten gestattet. Das Waschen auf den Stellplätzen innerhalb des Ferienzentrums ist nicht gestattet.
2.11. Zum Waschen von Wäsche und Geschirr dürfen ausschließlich die dafür vorgesehenen Spülen verwendet werden; es ist daher verboten, Trinkwasserhähne zum Waschen von Badeanzügen, Geschirr, Kleidung, Tieren oder ähnlichem zu verwenden.
2.12. Nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Direktion ist es möglich:
- Grills und Barbecues zu benutzen (vorbehaltlich der Bestimmungen in Punkt 2.13);
- Stützen und Plattformen zu installieren.
2.13.1. Unter keinen Umständen offene Feuer zu entzünden;
2.13.2. Feuer innerhalb der Unterkünfte (außer bei Kochgeräten) nicht zu entzünden;
2.13.3. Keine mit Holz und/oder Kohle betriebenen Grills in der Nähe von Unterkünften oder Vegetation zu verwenden;
2.13.4. Feuer nur an den dafür vorgesehenen Feuerstellen zu entzünden;
2.13.5. Alle Kochgeräte (Grills / Herde / Barbecues und ähnliche) in angemessenem Abstand von Planen und Zelten zu halten;
2.13.6. Bei genehmigtem Gebrauch Grills und Barbecues mit geeigneten nicht brennbaren Seitenschutzvorrichtungen auszustatten; den Boden um die Geräte von brennbarem Material zu befreien; geeignete Windschutzvorrichtungen zu schaffen; das Feuer vor dem Verlassen des Bereichs zu löschen;
2.13.7. Die Menge der tragbaren LPG-Behälter pro Stellplatz auf maximal 10 kg zu beschränken;
2.13.8. Tragbare LPG-Behälter in vertikaler Position über dem Boden zu installieren, mit dem Ventil nach oben, geschützt vor möglichen Stößen und Sonnenstrahlen, mit leicht zugänglichem Absperrventil;
2.13.9. Die Verbindung zwischen tragbaren LPG-Behältern, dem Druckminderer und dem verwendenden Gerät mit geeigneten Rohren gemäß den geltenden Vorschriften herzustellen;
2.13.10. Keine Übertragungen von tragbaren LPG-Behältern oder von diesen zu LPG-Tanks von Fahrzeugen durchzuführen;
2.13.11. Autos nicht in der Nähe von Unterkünften zu parken;
2.13.12. Die Bereiche zwischen Zelten und Wohnwagen sauber und ordentlich zu halten und nicht als Lager für brennbare oder entzündliche Materialien zu nutzen;
2.13.13. Es ist strengstens verboten, auch vorübergehend, freie Stellplätze und Straßen mit Autos, Tischen, Liegen, Wäscheleinen usw. zu belegen, da dies im Notfall Fluchtwege und Ausgänge blockieren könnte;
2.13.14. Das Rauchen ist in allen Bereichen, in denen dieses Verbot besteht, strengstens untersagt, wie durch entsprechende Beschilderung angezeigt.
2.14. In jedem Fall lehnt die Direktion jede Verantwortung ab für:
2.14.1. die von Betreibern von Unternehmenszweigen, die innerhalb des Ferienzentrums vermietet werden, durchgeführten Aktivitäten, wie z.B. Bars, Restaurants, Märkte, Sporteinrichtungen, Wellnesszentren usw.;
2.14.2. die Qualität der Pakete, die über die Unterkunft hinausgehen;
2.14.3. Schäden an Sachen oder Personen, die durch die Toxizität von Pflanzen oder Insekten oder durch das Herunterfallen von Bäumen, Ästen, Zapfen, unebenen Bodenbelägen oder anderen Schäden durch Naturkatastrophen, Unfälle und unvorhersehbare Ereignisse, höhere Gewalt oder Zufall entstehen; Verlust, Diebstahl, Entziehung von Werten, die nicht zur Aufbewahrung übergeben wurden;
2.14.4. Schäden an Sachen oder Personen durch Ereignisse, die im staatlichen Bereich vor dem Ferienzentrum auftreten, sowie durch die vermieteten Unternehmenszweige wie z.B. Bars, Restaurants, Märkte, Sporteinrichtungen, Wellnesszentren usw.; insbesondere im Falle einer unsachgemäßen Nutzung von Sporteinrichtungen und Spielplätzen;
2.14.5. Schäden oder Verletzungen, die aus der Teilnahme an jeder einzelnen sportlichen, spielerischen oder potenziell gefährlichen Aktivität resultieren, die in die ausschließliche Verantwortung des Teilnehmers fallen, der die Risiken persönlich akzeptiert und die Direktion von jeglicher Verantwortung befreit;
2.14.6. Unterbrechungen der Wasserversorgung, Stromversorgung oder Gasversorgung, die durch Unterbrechungen des Versorgungsunternehmens, Brüche, Störungen oder Wartungsarbeiten entstehen, die keinen Anspruch auf Entschädigung geben;
2.14.7. Schäden, die von minderjährigen, nicht begleiteten Personen bei der Nutzung von Sporteinrichtungen, Spielplätzen, dem staatlichen Bereich, sanitären Einrichtungen usw. verursacht oder erlitten werden;
2.14.8. Schäden, die aus der Nutzung der Möbel und Einrichtungen in den Unterkünften resultieren;
2.14.9. Schäden oder Belästigungen, die durch im Ferienzentrum zugelassene Tiere verursacht werden;
2.14.10. Schäden, die Autos auf den Parkplätzen erleiden;
2.14.11. Schäden, die durch Diebstahl oder versuchten Diebstahl, ganz oder teilweise, an Wohnwagen, Campern, Zeltanhängern, Vorzelten oder ähnlichem, die innerhalb des Ferienzentrums geparkt, unbeaufsichtigt gelassen oder nach dem Schließdatum abgestellt wurden, entstehen, es sei denn, es wurde eine Aufbewahrung vereinbart, und in diesem Fall nur in dem im Punkt 6.2. festgelegten Umfang.
2.15. In jedem Fall wird der Betrag einer möglichen Entschädigung oder Rückerstattung für unerlaubte Handlungen dem von der Versicherungsgesellschaft festgelegten Betrag entsprechen, unabhängig von der tatsächlichen Höhe des erlittenen Schadens.
2.16. Die Unterzeichnung dieser Vorschriften oder auch die stillschweigende Akzeptanz durch den Zugang zum Ferienzentrum Camping Spinnaker ermächtigt ausdrücklich:
- die kostenlose Nutzung zu Informations- und Werbezwecken des Ferienzentrums Camping Spinnaker, von Fotografien oder Videos, auf denen nicht nur der unterzeichnende Vertragspartner, sondern auch Familienangehörige, Besucher, Gäste, einschließlich der Minderjährigen, über die sie das Sorgerecht ausüben, abgebildet und/oder gefilmt werden, wobei ausdrücklich auf jegliche Entschädigungs- oder Schadensersatzansprüche verzichtet wird;
- die Verwendung der personenbezogenen Daten für den Versand von Informations- und Werbematerial.
2.18. Es ist verboten, die Verkehrswege innerhalb des Ferienzentrums mit Kabeln und/oder anderen Geräten zur Ableitung von elektrischem Strom zu blockieren; es ist auch verboten, diese an der umliegenden Vegetation abzustellen. Es ist nicht gestattet, mehr als eine Steckdose im Stromverteilungsbox zu belegen. Das Personal des Ferienzentrums ist ausdrücklich befugt, ohne Vorankündigung alle Kabel und/oder andere Geräte, die gegen diese Vorschriften verstoßen, sofort zu entfernen. Dieselbe Genehmigung gilt im Falle von elektrischen Verbindungen, die nicht den geltenden Vorschriften entsprechen. Die Nutzung von elektrischem Strom auf dem Stellplatz ist ausschließlich für Beleuchtung, Kühlschrank und Fernseher gestattet.
Art 3. PARKPLÄTZE UND VERKEHR
3.0. Der Zugang zu den Parkplätzen ist nur für die Autos der Gäste gestattet, die in Wohn- oder Stellplätzen untergebracht sind, und zwar in der Anzahl von einem pro Anlage. Die Autos müssen in den dafür vorgesehenen Bereichen geparkt werden.
3.1. Jedes Auto muss bei der Ankunft registriert werden. Die Direktion nimmt keine namentlichen Zuweisungen der einzelnen Parkplätze vor.
3.2. Der Verkehr innerhalb des Ferienzentrums ist auf die Zufahrtsstraßen zu den Parkplätzen "B" und "C" beschränkt und ausschließlich zu folgenden Zeiten gestattet: von 8:00 Uhr bis 13:30 Uhr und von 16:00 Uhr bis 24:00 Uhr.
3.3. Am Ankunfts- und Abreisetag ist der Zugang zu den inneren Straßen nur für Autos mit Wohnwagen oder Anhänger/Zelt und für Wohnmobile gestattet. In allen anderen Fällen müssen die Autos den Parkplatz erreichen und dort für das Entladen oder Beladen der Waren sorgen. Kurze Stopps zum Laden/Entladen von Waren sind nur in den speziell gekennzeichneten Bereichen erlaubt.
3.4. Nach entsprechender Genehmigung der Direktion und zu den von ihr festgelegten Zeiten ist das Laden/Entladen von Waren, die nicht von Hand oder mit den bereitgestellten speziellen Wagen transportiert werden können, sowie die Begleitung von behinderten Personen zum Stellplatz oder in die Wohneinheit gestattet.
3.5. In den inneren Straßen müssen die Autos, wenn sie erlaubt sind, immer im Schritttempo fahren; Motorräder und Mofas müssen zu Fuß geschoben werden; Fahrräder und ähnliche individuelle Fortbewegungsmittel, auch elektrische, müssen im Schritttempo fahren.
3.6. Das Parken von Autos und Motorrädern entlang der Straßen und auf den Stellplätzen, auch in vorübergehend freien, ist strengstens untersagt. Das Parken von Autos im temporären Parkplatz ist nur für 15 Minuten gestattet.
3.7. Die Parkplätze sind nicht bewacht.
3.0. Der Zugang zu den Parkplätzen ist nur für die Autos der Gäste gestattet, die in Wohn- oder Stellplätzen untergebracht sind, und zwar in der Anzahl von einem pro Anlage. Die Autos müssen in den dafür vorgesehenen Bereichen geparkt werden.
3.1. Jedes Auto muss bei der Ankunft registriert werden. Die Direktion nimmt keine namentlichen Zuweisungen der einzelnen Parkplätze vor.
3.2. Der Verkehr innerhalb des Ferienzentrums ist auf die Zufahrtsstraßen zu den Parkplätzen "B" und "C" beschränkt und ausschließlich zu folgenden Zeiten gestattet: von 8:00 Uhr bis 13:30 Uhr und von 16:00 Uhr bis 24:00 Uhr.
3.3. Am Ankunfts- und Abreisetag ist der Zugang zu den inneren Straßen nur für Autos mit Wohnwagen oder Anhänger/Zelt und für Wohnmobile gestattet. In allen anderen Fällen müssen die Autos den Parkplatz erreichen und dort für das Entladen oder Beladen der Waren sorgen. Kurze Stopps zum Laden/Entladen von Waren sind nur in den speziell gekennzeichneten Bereichen erlaubt.
3.4. Nach entsprechender Genehmigung der Direktion und zu den von ihr festgelegten Zeiten ist das Laden/Entladen von Waren, die nicht von Hand oder mit den bereitgestellten speziellen Wagen transportiert werden können, sowie die Begleitung von behinderten Personen zum Stellplatz oder in die Wohneinheit gestattet.
3.5. In den inneren Straßen müssen die Autos, wenn sie erlaubt sind, immer im Schritttempo fahren; Motorräder und Mofas müssen zu Fuß geschoben werden; Fahrräder und ähnliche individuelle Fortbewegungsmittel, auch elektrische, müssen im Schritttempo fahren.
3.6. Das Parken von Autos und Motorrädern entlang der Straßen und auf den Stellplätzen, auch in vorübergehend freien, ist strengstens untersagt. Das Parken von Autos im temporären Parkplatz ist nur für 15 Minuten gestattet.
3.7. Die Parkplätze sind nicht bewacht.
Art 4. STELLPLÄTZE UND ANSCHLÜSSE
4.0. Die Stellplätze messen durchschnittlich ca. 7 x 7 m und sind mit einem elektrischen Anschluss (Volt 220 Ampere 6) sowie einem Wasseranschluss mit entsprechendem Abfluss in die Kanalisation für jeden Stellplatz ausgestattet. Jeder Stellplatz ist durch Bäume oder Hecken abgegrenzt.
4.1. Der Stellplatz kann vom Kunden auf Anweisung des zuständigen Personals ausgewählt werden, muss jedoch endgültig von der Direktion zugewiesen werden. Alle Einrichtungen müssen ordentlich innerhalb der Grenzen des Stellplatzes angeordnet sein. Das Besetzen von freien Stellplätzen und der Fahrbahn mit Autos, Tischen, Liegen, Wäscheleinen usw. ist strengstens untersagt, auch vorübergehend. Der Aufbau von seitlichen Veranden, die den gesamten Wohnwagen und die Veranda einschließen, ist nicht gestattet. Es ist nicht erlaubt, den Wohnwagen so zu platzieren, dass die Öffnung der Stromverteilungsboxen oder der Inspektionsöffnungen der Anlagen behindert wird. Aus Sicherheitsgründen müssen die Küchen, die von der Veranda getrennt sind, innerhalb des Bereichs des Stellplatzes, zur Straße hin, montiert werden. Es ist obligatorisch, den zugewiesenen Stellplatz während des Aufenthalts sauber zu halten.
4.2. Die veröffentlichten Tarife sind Tagespreise und beinhalten: Nutzung der Gemeinschafts-Sanitär-Anlagen, warmes Wasser, einen Parkplatz pro Stellplatz, Teilnahme an Animationsaktivitäten, die Mehrwertsteuer in Höhe von 10 % und schließen eventuell anfallende Kurtaxe nicht ein.
4.3. Änderungen der Dauer des gebuchten Aufenthalts müssen im Voraus mit der Direktion kommuniziert und vereinbart werden.
4.4. Der Stellplatz muss am Abreisetag bis 10 Uhr freigegeben werden.
4.5. Die Gemeinschafts-Sanitär-Anlagen sind mit einer Dusche mit warmem Wasser, WC, Waschbecken, Spülbecken für Geschirr und Kleidung, einem Babyraum, behindertengerechten Toiletten und Münzwaschmaschinen ausgestattet.
4.6. Das Abstellen von Wohnwagen, Wohnmobilen und Zeltanhängern ohne Besatzung zieht die Zahlung eines Betrags in Höhe der täglichen Kosten des Stellplatzes nach sich.
4.0. Die Stellplätze messen durchschnittlich ca. 7 x 7 m und sind mit einem elektrischen Anschluss (Volt 220 Ampere 6) sowie einem Wasseranschluss mit entsprechendem Abfluss in die Kanalisation für jeden Stellplatz ausgestattet. Jeder Stellplatz ist durch Bäume oder Hecken abgegrenzt.
4.1. Der Stellplatz kann vom Kunden auf Anweisung des zuständigen Personals ausgewählt werden, muss jedoch endgültig von der Direktion zugewiesen werden. Alle Einrichtungen müssen ordentlich innerhalb der Grenzen des Stellplatzes angeordnet sein. Das Besetzen von freien Stellplätzen und der Fahrbahn mit Autos, Tischen, Liegen, Wäscheleinen usw. ist strengstens untersagt, auch vorübergehend. Der Aufbau von seitlichen Veranden, die den gesamten Wohnwagen und die Veranda einschließen, ist nicht gestattet. Es ist nicht erlaubt, den Wohnwagen so zu platzieren, dass die Öffnung der Stromverteilungsboxen oder der Inspektionsöffnungen der Anlagen behindert wird. Aus Sicherheitsgründen müssen die Küchen, die von der Veranda getrennt sind, innerhalb des Bereichs des Stellplatzes, zur Straße hin, montiert werden. Es ist obligatorisch, den zugewiesenen Stellplatz während des Aufenthalts sauber zu halten.
4.2. Die veröffentlichten Tarife sind Tagespreise und beinhalten: Nutzung der Gemeinschafts-Sanitär-Anlagen, warmes Wasser, einen Parkplatz pro Stellplatz, Teilnahme an Animationsaktivitäten, die Mehrwertsteuer in Höhe von 10 % und schließen eventuell anfallende Kurtaxe nicht ein.
4.3. Änderungen der Dauer des gebuchten Aufenthalts müssen im Voraus mit der Direktion kommuniziert und vereinbart werden.
4.4. Der Stellplatz muss am Abreisetag bis 10 Uhr freigegeben werden.
4.5. Die Gemeinschafts-Sanitär-Anlagen sind mit einer Dusche mit warmem Wasser, WC, Waschbecken, Spülbecken für Geschirr und Kleidung, einem Babyraum, behindertengerechten Toiletten und Münzwaschmaschinen ausgestattet.
4.6. Das Abstellen von Wohnwagen, Wohnmobilen und Zeltanhängern ohne Besatzung zieht die Zahlung eines Betrags in Höhe der täglichen Kosten des Stellplatzes nach sich.
Art 5. SONDERPREISE FÜR STELLPLÄTZE
Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden behält sich die Direktion das Recht vor, je nach ihren internen organisatorischen Bedürfnissen Sonderpreise zu gewähren.
5.0. Der Sonderpreis vom Typ A umfasst für die gesamte Öffnungszeit des Ferienzentrums:
5.2. Kunden, die Sonderpreise erhalten haben und ein Sonnenschutz-Zelt aufstellen möchten, müssen sich mit einer speziellen Struktur ausstatten, die dem von der Direktion akzeptierten Modell entspricht und von dieser angegeben wird.
5.3. Im Falle der Installation von Vorbauten, die von der Direktion genehmigt wurden, erklärt der Kunde mit der Unterschrift zur Annahme dieser Regelung, dass er sich über die regionalen und nationalen Bestimmungen in diesem Bereich und insbesondere über die Mobilitätsanforderungen dieser (z. B.: Verbot des direkten und dauerhaften Anschlusses an Wasser-, Strom-, Abwasser- und Gasleitungen, Verbot der Installation von Zäunen, Verbot der Pflasterung usw.) sowie über die in dieser Regelung vorgesehenen Bestimmungen, insbesondere hinsichtlich der Entfernung, der Prekarität und der vorübergehenden Natur des Verhältnisses, das auf die Monate der Öffnung des Ferienzentrums beschränkt ist (Art. 1.10), vollständig im Klaren ist. Die Kunden des Ferienzentrums sind für alle erforderlichen Maßnahmen verantwortlich, damit die von ihnen besessenen Mittel und Ausstattungen jederzeit den geltenden Vorschriften entsprechen, und verpflichten sich, das Ferienzentrum und die Direktion von jeglicher Verantwortung freizustellen.
5.4. Der Unterkunftsvertrag, der Sonderpreise vorsieht, ist namentlich und hat nur für den Haushalt des Unterzeichners Gültigkeit, kann nicht übertragen werden und sieht die Anwesenheit nur eines Haushalts während der Saison vor. Die Übertragung oder der Eintritt in den Sonderpreis ist ohne vorherige Zustimmung der Direktion nicht gestattet.
5.5. Kunden, die von einem Sonderpreis profitieren, müssen den Stellplatz bis zum Ablauf des Vertrages von Personen und Sachen (Art. 1.10) freihalten.
5.6. Die Vergütung für die Sonderpreise ist in vollem Umfang fällig, unabhängig davon, ob die Gruppe anwesend ist oder nicht; in Ausnahmefällen, bei schwerwiegenden Problemen und nach Vereinbarung mit der Direktion, können Übertragungen an Verwandte oder Freunde genehmigt werden.
5.7. Die Anwesenheit von Hunden muss bei der Bestätigung der Buchung immer angegeben werden, wobei zu beachten ist, dass der Campingplatz kleine Hunde akzeptiert und maximal 1 Hund pro Stellplatz.
Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden behält sich die Direktion das Recht vor, je nach ihren internen organisatorischen Bedürfnissen Sonderpreise zu gewähren.
5.0. Der Sonderpreis vom Typ A umfasst für die gesamte Öffnungszeit des Ferienzentrums:
- die Miete des Stellplatzes und eines Parkplatzes;
- den Aufenthalt einer Gruppe von maximal 4 Personen gleichzeitig pro Stellplatz;
- die Nutzung der unter Punkt 4.5 beschriebenen Dienstleistungen;
- die Teilnahme an den Animationsaktivitäten;
- die Nutzung des Strom- und Wasseranschlusses;
- die Mehrwertsteuer in Höhe von 10%.
5.2. Kunden, die Sonderpreise erhalten haben und ein Sonnenschutz-Zelt aufstellen möchten, müssen sich mit einer speziellen Struktur ausstatten, die dem von der Direktion akzeptierten Modell entspricht und von dieser angegeben wird.
5.3. Im Falle der Installation von Vorbauten, die von der Direktion genehmigt wurden, erklärt der Kunde mit der Unterschrift zur Annahme dieser Regelung, dass er sich über die regionalen und nationalen Bestimmungen in diesem Bereich und insbesondere über die Mobilitätsanforderungen dieser (z. B.: Verbot des direkten und dauerhaften Anschlusses an Wasser-, Strom-, Abwasser- und Gasleitungen, Verbot der Installation von Zäunen, Verbot der Pflasterung usw.) sowie über die in dieser Regelung vorgesehenen Bestimmungen, insbesondere hinsichtlich der Entfernung, der Prekarität und der vorübergehenden Natur des Verhältnisses, das auf die Monate der Öffnung des Ferienzentrums beschränkt ist (Art. 1.10), vollständig im Klaren ist. Die Kunden des Ferienzentrums sind für alle erforderlichen Maßnahmen verantwortlich, damit die von ihnen besessenen Mittel und Ausstattungen jederzeit den geltenden Vorschriften entsprechen, und verpflichten sich, das Ferienzentrum und die Direktion von jeglicher Verantwortung freizustellen.
5.4. Der Unterkunftsvertrag, der Sonderpreise vorsieht, ist namentlich und hat nur für den Haushalt des Unterzeichners Gültigkeit, kann nicht übertragen werden und sieht die Anwesenheit nur eines Haushalts während der Saison vor. Die Übertragung oder der Eintritt in den Sonderpreis ist ohne vorherige Zustimmung der Direktion nicht gestattet.
5.5. Kunden, die von einem Sonderpreis profitieren, müssen den Stellplatz bis zum Ablauf des Vertrages von Personen und Sachen (Art. 1.10) freihalten.
5.6. Die Vergütung für die Sonderpreise ist in vollem Umfang fällig, unabhängig davon, ob die Gruppe anwesend ist oder nicht; in Ausnahmefällen, bei schwerwiegenden Problemen und nach Vereinbarung mit der Direktion, können Übertragungen an Verwandte oder Freunde genehmigt werden.
5.7. Die Anwesenheit von Hunden muss bei der Bestätigung der Buchung immer angegeben werden, wobei zu beachten ist, dass der Campingplatz kleine Hunde akzeptiert und maximal 1 Hund pro Stellplatz.
Art 6. AUFBEWAHRUNG
6.0. In den Schließzeiten des Ferienzentrums behält sich die Direktion das Recht vor, die Übernachtungsmittel der Kunden sowie die entsprechenden Zubehörteile in Verwahrung zu nehmen, sofern diese nicht genutzt werden.
6.1. Die Aufbewahrung von Caravans, Wohnmobilen, Zeltanhängern, Vorzelten oder ähnlichem im Freien beginnt am Schließtag und endet am Eröffnungstag der folgenden Saison und muss im Voraus vereinbart und bis spätestens 31. August bezahlt werden.
6.2. Der Aufbewahrungsservice umfasst den Transport des Fahrzeugs, die Versicherung gegen Totalverlust und Feuer. Eventuelle Schäden, sofern festgestellt, werden nur in dem von der Versicherungsgesellschaft festgelegten Umfang ersetzt. Eine Entschädigung für Beschädigungen und teilweisen Diebstahl des Wohnwagens, Zeltes, Wohnmobils und ähnlichem sowie deren Innenausstattung ist in jedem Fall ausgeschlossen.
6.0. In den Schließzeiten des Ferienzentrums behält sich die Direktion das Recht vor, die Übernachtungsmittel der Kunden sowie die entsprechenden Zubehörteile in Verwahrung zu nehmen, sofern diese nicht genutzt werden.
6.1. Die Aufbewahrung von Caravans, Wohnmobilen, Zeltanhängern, Vorzelten oder ähnlichem im Freien beginnt am Schließtag und endet am Eröffnungstag der folgenden Saison und muss im Voraus vereinbart und bis spätestens 31. August bezahlt werden.
6.2. Der Aufbewahrungsservice umfasst den Transport des Fahrzeugs, die Versicherung gegen Totalverlust und Feuer. Eventuelle Schäden, sofern festgestellt, werden nur in dem von der Versicherungsgesellschaft festgelegten Umfang ersetzt. Eine Entschädigung für Beschädigungen und teilweisen Diebstahl des Wohnwagens, Zeltes, Wohnmobils und ähnlichem sowie deren Innenausstattung ist in jedem Fall ausgeschlossen.
Art 7. WOHNEINHEITEN
7.0. Die Wohneinheit wird von der Direktion zugewiesen.
7.1. Die Wohneinheiten sind mit einem Badezimmer mit WC, Waschbecken und Dusche mit warmem Wasser, einer Kochnische mit Kochplatten, Kühlschrank, Farbfernseher, Klimaanlage, Spülbecken für Geschirr, einem oder mehreren möblierten Zimmern und Kissen ausgestattet.
7.2. Die veröffentlichten Preise beziehen sich auf die wöchentliche Miete pro Wohneinheit, unterteilt nach Typ und beinhalten die Anfangs- und Endreinigung, den Verbrauch von Wasser, Strom und Gas, Parkplätze für ein Auto, die Teilnahme an Animationsaktivitäten, die Mehrwertsteuer in Höhe von 10% und beinhalten nicht die eventuell anfallende Kurtaxe.
7.3. Eventuelle Sonderangebote sind bis zur Erschöpfung des Kontingents gültig.
7.4. Der Schlüssel zur Wohneinheit muss vor der Abreise zurückgegeben werden; für jeden nicht zurückgegebenen Schlüssel ist eine Gebühr von 50,00 Euro zu zahlen.
7.5. Die Wohneinheiten werden in der Regel für ganze Wochen vermietet. Die Übergabe erfolgt zwischen 16:00 und 20:00 Uhr am Ankunftstag gemäß den von der Direktion festgelegten und rechtzeitig mitgeteilten Übergabezeiten, um die geplante und gestaffelte Ankunft der Gäste zu gewährleisten. Die Rückgabe muss bis 09:00 Uhr am Abreisetag erfolgen.
7.6. In den Wohneinheiten ist die Einführung von Tieren nicht gestattet, es sei denn, die Direktion hat ausdrücklich zugestimmt.
7.7. Die Wäsche darf ausschließlich auf den dafür vorgesehenen Wäscheständern, die für jede Wohneinheit bereitgestellt werden, aufgehängt werden. Es ist verboten, Schnüre an den Wohneinheiten oder an Bäume zu binden.
7.8. Die Buchungen müssen zu den vereinbarten Bedingungen eingehalten werden. Verspätungen am Ankunftstag oder vorzeitige Abreisen berechtigen nicht zu Rückerstattungen oder Preisnachlässen; in jedem Fall muss der gesamte fällige Betrag für den Aufenthalt gezahlt werden.
7.9. Die Wohneinheiten, die Ausstattung und die internen Einrichtungen müssen vollständig und im Zustand zurückgegeben werden, in dem sie zu Beginn des Aufenthalts übergeben wurden. Die Gäste verpflichten sich, die zugewiesene Sache zu bewahren und ohne Genehmigung keine Möbel zu bewegen. Die Direktion hat das Recht, während des Aufenthalts und vor der Abreise Kontrollen durchzuführen. Eventuelle Beschädigungen, Entnahmen oder Manipulationen führen zu entsprechenden Entschädigungen, die vom Nutzer zu tragen sind.
7.10. Bei der Registrierung kann von dem Gast, der in einer Wohneinheit übernachtet, die Zahlung eines Geldbetrags, der keine Zinsen abwirft, als Kaution für eventuelle Schäden an Gegenständen, Ausstattungen, die ihm bei der Abreise zurückerstattet wird, verlangt werden. Das Recht der Direktion auf Schadensersatz für etwaige höhere Schäden bleibt unberührt.
7.0. Die Wohneinheit wird von der Direktion zugewiesen.
7.1. Die Wohneinheiten sind mit einem Badezimmer mit WC, Waschbecken und Dusche mit warmem Wasser, einer Kochnische mit Kochplatten, Kühlschrank, Farbfernseher, Klimaanlage, Spülbecken für Geschirr, einem oder mehreren möblierten Zimmern und Kissen ausgestattet.
7.2. Die veröffentlichten Preise beziehen sich auf die wöchentliche Miete pro Wohneinheit, unterteilt nach Typ und beinhalten die Anfangs- und Endreinigung, den Verbrauch von Wasser, Strom und Gas, Parkplätze für ein Auto, die Teilnahme an Animationsaktivitäten, die Mehrwertsteuer in Höhe von 10% und beinhalten nicht die eventuell anfallende Kurtaxe.
7.3. Eventuelle Sonderangebote sind bis zur Erschöpfung des Kontingents gültig.
7.4. Der Schlüssel zur Wohneinheit muss vor der Abreise zurückgegeben werden; für jeden nicht zurückgegebenen Schlüssel ist eine Gebühr von 50,00 Euro zu zahlen.
7.5. Die Wohneinheiten werden in der Regel für ganze Wochen vermietet. Die Übergabe erfolgt zwischen 16:00 und 20:00 Uhr am Ankunftstag gemäß den von der Direktion festgelegten und rechtzeitig mitgeteilten Übergabezeiten, um die geplante und gestaffelte Ankunft der Gäste zu gewährleisten. Die Rückgabe muss bis 09:00 Uhr am Abreisetag erfolgen.
7.6. In den Wohneinheiten ist die Einführung von Tieren nicht gestattet, es sei denn, die Direktion hat ausdrücklich zugestimmt.
7.7. Die Wäsche darf ausschließlich auf den dafür vorgesehenen Wäscheständern, die für jede Wohneinheit bereitgestellt werden, aufgehängt werden. Es ist verboten, Schnüre an den Wohneinheiten oder an Bäume zu binden.
7.8. Die Buchungen müssen zu den vereinbarten Bedingungen eingehalten werden. Verspätungen am Ankunftstag oder vorzeitige Abreisen berechtigen nicht zu Rückerstattungen oder Preisnachlässen; in jedem Fall muss der gesamte fällige Betrag für den Aufenthalt gezahlt werden.
7.9. Die Wohneinheiten, die Ausstattung und die internen Einrichtungen müssen vollständig und im Zustand zurückgegeben werden, in dem sie zu Beginn des Aufenthalts übergeben wurden. Die Gäste verpflichten sich, die zugewiesene Sache zu bewahren und ohne Genehmigung keine Möbel zu bewegen. Die Direktion hat das Recht, während des Aufenthalts und vor der Abreise Kontrollen durchzuführen. Eventuelle Beschädigungen, Entnahmen oder Manipulationen führen zu entsprechenden Entschädigungen, die vom Nutzer zu tragen sind.
7.10. Bei der Registrierung kann von dem Gast, der in einer Wohneinheit übernachtet, die Zahlung eines Geldbetrags, der keine Zinsen abwirft, als Kaution für eventuelle Schäden an Gegenständen, Ausstattungen, die ihm bei der Abreise zurückerstattet wird, verlangt werden. Das Recht der Direktion auf Schadensersatz für etwaige höhere Schäden bleibt unberührt.
Art 8. WOHNEINHEITEN
8.1. Der Strandservice kann während der Buchung oder direkt im Ferienzentrum erworben werden.
8.2. Der Service umfasst die Mindestmiete eines Sonnenschirms und zwei Liegen. Jeder Sonnenschirm kann maximal vier Personen aufnehmen; es wird daher empfohlen, diese Anzahl nicht zu überschreiten, um unangenehme Überfüllungen zu vermeiden.
8.3. Die Zuweisung des Sonnenschirms erfolgt nach Ermessen der Direktion.
8.4. Es erfolgen keine Rückerstattungen aus irgendeinem Grund (Umdenken, schlechtes Wetter, hohe Flut, Sturm, Naturkatastrophen usw.).
8.5. Für jeden Strandplatz ist es möglich, gegen Aufpreis zusätzliche Liegen zuzuweisen, je nach Verfügbarkeit.
8.6. Stühle oder Liegen dürfen nicht von anderen Strandplätzen entfernt werden.
8.7. Stühle und Liegen dürfen nicht vom Strandplatz entfernt werden, um beispielsweise den Platz des Nachbarn zu stören.
8.8. Es ist nicht gestattet, ein unangemessenes oder störendes Verhalten zu zeigen, das andere Kunden belästigt. Gegebenenfalls erfolgt die sofortige Entfernung von der Genehmigung.
8.9. Der Kunde muss die Ausrüstung sorgfältig verwenden, um sie nicht zu beschädigen, und der Direktion umgehend über etwaige Funktionsstörungen informieren. Die Kunden sind verpflichtet, jeglichen Schaden, der durch ihr Verschulden oder ihre Fahrlässigkeit an der Ausrüstung des Ferienzentrums verursacht wird, zu ersetzen.
8.10. Das Ferienzentrum haftet aus keinem Grund für beschädigte oder gestohlene Gegenstände und/oder Materialien des Kunden innerhalb und außerhalb der Genehmigung; daher wird empfohlen, Geld, Wertsachen, Kleidung, Spielzeug, Matratzen und andere persönliche Gegenstände nicht unbeaufsichtigt zu lassen.
8.11. Es ist verboten, in den Bereichen und Zonen, die dem Ferienzentrum zugewiesen sind, eigene Liegen, Stühle, Sonnenschirme, Schirme, Zeltchen, Strandtücher und andere Installationen oder Ausrüstungen aufzustellen.
8.12. Sportliche Aktivitäten und Spiele sind nur in den Bereichen hinter den Sonnenschirmen erlaubt, wenn sie für diesen Zweck eingerichtet sind. Jegliche Verantwortung für Schäden an Sachen oder Personen, die durch die ausgeübten Sportarten verursacht werden, wird abgelehnt.
8.13. Aus Sicherheitsgründen für die Touristen müssen die im Sand gegrabenen Löcher für Spiele, die klein sein müssen, immer wieder zugedeckt werden.
8.14. Es ist verboten, Zigarettenstummel oder andere Abfälle am Strand zu werfen.
8.15. Es ist verboten, im Lido-Bereich innerhalb von 5 Metern vom Ufer Sonnenschirme, Liegestühle, Handtücher, Boote oder andere Dinge, die den Durchgang, das Baden und die Rettungsaktivitäten behindern, aufzustellen.
8.16. Es ist verboten, Feuer am Strand zu entzünden; Verstöße gegen diese Bestimmung werden den zuständigen Sicherheitsbehörden gemeldet.
8.17. Das Ferienzentrum führt aus gesetzlicher Verpflichtung die Rettungs- und Erste-Hilfe-Aktivitäten gemäß den Bestimmungen der Gemeindeverordnung zur Nutzung des Küstengewässers und der Gemeindeverordnung – Regelung der Badeaktivitäten durch.
8.18. Bedeutung der gehissten Flagge:
8.20. Um die Sicherheit der Kunden zu gewährleisten, behält sich die Direktion das Recht vor, den Service bei schlechtem Wetter auszusetzen.
8.21. An Tagen mit starkem Wind müssen die Sonnenschirme unbedingt geschlossen bleiben. Jeder Kunde ist in diesen Fällen verpflichtet, die Anweisungen des Strandpersonals zu befolgen.
8.22. Es ist verboten, sich auf dem Rettungsboot aufzuhalten, die dafür vorgesehenen Geräte zu berühren und im Bereich des Rettungsturms zu verweilen.
8.23. Der Kunde muss die Bestimmungen dieses Reglements, die Verordnungen der Gemeinde und der Hafenbehörde sowie die Gemeindeverordnung zur Nutzung des Küstengewässers einhalten.
8.1. Der Strandservice kann während der Buchung oder direkt im Ferienzentrum erworben werden.
8.2. Der Service umfasst die Mindestmiete eines Sonnenschirms und zwei Liegen. Jeder Sonnenschirm kann maximal vier Personen aufnehmen; es wird daher empfohlen, diese Anzahl nicht zu überschreiten, um unangenehme Überfüllungen zu vermeiden.
8.3. Die Zuweisung des Sonnenschirms erfolgt nach Ermessen der Direktion.
8.4. Es erfolgen keine Rückerstattungen aus irgendeinem Grund (Umdenken, schlechtes Wetter, hohe Flut, Sturm, Naturkatastrophen usw.).
8.5. Für jeden Strandplatz ist es möglich, gegen Aufpreis zusätzliche Liegen zuzuweisen, je nach Verfügbarkeit.
8.6. Stühle oder Liegen dürfen nicht von anderen Strandplätzen entfernt werden.
8.7. Stühle und Liegen dürfen nicht vom Strandplatz entfernt werden, um beispielsweise den Platz des Nachbarn zu stören.
8.8. Es ist nicht gestattet, ein unangemessenes oder störendes Verhalten zu zeigen, das andere Kunden belästigt. Gegebenenfalls erfolgt die sofortige Entfernung von der Genehmigung.
8.9. Der Kunde muss die Ausrüstung sorgfältig verwenden, um sie nicht zu beschädigen, und der Direktion umgehend über etwaige Funktionsstörungen informieren. Die Kunden sind verpflichtet, jeglichen Schaden, der durch ihr Verschulden oder ihre Fahrlässigkeit an der Ausrüstung des Ferienzentrums verursacht wird, zu ersetzen.
8.10. Das Ferienzentrum haftet aus keinem Grund für beschädigte oder gestohlene Gegenstände und/oder Materialien des Kunden innerhalb und außerhalb der Genehmigung; daher wird empfohlen, Geld, Wertsachen, Kleidung, Spielzeug, Matratzen und andere persönliche Gegenstände nicht unbeaufsichtigt zu lassen.
8.11. Es ist verboten, in den Bereichen und Zonen, die dem Ferienzentrum zugewiesen sind, eigene Liegen, Stühle, Sonnenschirme, Schirme, Zeltchen, Strandtücher und andere Installationen oder Ausrüstungen aufzustellen.
8.12. Sportliche Aktivitäten und Spiele sind nur in den Bereichen hinter den Sonnenschirmen erlaubt, wenn sie für diesen Zweck eingerichtet sind. Jegliche Verantwortung für Schäden an Sachen oder Personen, die durch die ausgeübten Sportarten verursacht werden, wird abgelehnt.
8.13. Aus Sicherheitsgründen für die Touristen müssen die im Sand gegrabenen Löcher für Spiele, die klein sein müssen, immer wieder zugedeckt werden.
8.14. Es ist verboten, Zigarettenstummel oder andere Abfälle am Strand zu werfen.
8.15. Es ist verboten, im Lido-Bereich innerhalb von 5 Metern vom Ufer Sonnenschirme, Liegestühle, Handtücher, Boote oder andere Dinge, die den Durchgang, das Baden und die Rettungsaktivitäten behindern, aufzustellen.
8.16. Es ist verboten, Feuer am Strand zu entzünden; Verstöße gegen diese Bestimmung werden den zuständigen Sicherheitsbehörden gemeldet.
8.17. Das Ferienzentrum führt aus gesetzlicher Verpflichtung die Rettungs- und Erste-Hilfe-Aktivitäten gemäß den Bestimmungen der Gemeindeverordnung zur Nutzung des Küstengewässers und der Gemeindeverordnung – Regelung der Badeaktivitäten durch.
8.18. Bedeutung der gehissten Flagge:
- WEISS: aktiver Rettungsdienst und ideale und sichere Wetterbedingungen zum Baden;
- ROT: Gefahr oder Mangel an Rettungsdienst! – Baden wird nicht empfohlen.
8.20. Um die Sicherheit der Kunden zu gewährleisten, behält sich die Direktion das Recht vor, den Service bei schlechtem Wetter auszusetzen.
8.21. An Tagen mit starkem Wind müssen die Sonnenschirme unbedingt geschlossen bleiben. Jeder Kunde ist in diesen Fällen verpflichtet, die Anweisungen des Strandpersonals zu befolgen.
8.22. Es ist verboten, sich auf dem Rettungsboot aufzuhalten, die dafür vorgesehenen Geräte zu berühren und im Bereich des Rettungsturms zu verweilen.
8.23. Der Kunde muss die Bestimmungen dieses Reglements, die Verordnungen der Gemeinde und der Hafenbehörde sowie die Gemeindeverordnung zur Nutzung des Küstengewässers einhalten.
Art 9. BUCHUNGEN UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
9.0. Es werden keine Buchungsrechte ohne Anzahlung oder Kaution anerkannt. Die Buchung gilt als abgeschlossen, mit der entsprechenden Vertragsunterzeichnung, nur in dem Moment, in dem die Direktion die entsprechende Bestätigung an den Kunden nach Erhalt der Anzahlung oder der Kaution sendet.
9.1. Die Buchung des Stellplatzes wird mit dem Versand einer Anzahlung oder Kaution in Höhe des Preises des Stellplatzes für die gebuchten Tage verbindlich.
9.2. In der Hochsaison werden Buchungen für Stellplätze nur für einen Mindestaufenthalt von zwei Wochen akzeptiert.
9.3. Die Direktion behält sich das Recht vor, die Nummer des zugewiesenen Stellplatzes aus organisatorischen Gründen oder aufgrund höherer Gewalt zu ändern.
9.4. Die Buchung der Unterkunft wird mit dem Versand der Anzahlung oder der Kaution verbindlich. Für die Wochen im Angebot kann bei der Buchung die Zahlung des gesamten Betrags verlangt werden. Die Direktion behält sich das Recht vor, „Vorautorisierungen für Abhebungen“ auf den zur Sicherstellung der Buchungen angegebenen Kreditkarten vorzunehmen.
9.5. Im Falle von Sondertarifen ist eine Anzahlung in Höhe von 1.500,00 Euro für den Sondertarif A und 500,00 Euro für den Sondertarif B bis spätestens 31. März zu leisten.
9.6. Vorbehaltlich der Vorauszahlung, sofern von der Direktion verlangt, ist der Restbetrag der geschuldeten Beträge zu zahlen:
9.0. Es werden keine Buchungsrechte ohne Anzahlung oder Kaution anerkannt. Die Buchung gilt als abgeschlossen, mit der entsprechenden Vertragsunterzeichnung, nur in dem Moment, in dem die Direktion die entsprechende Bestätigung an den Kunden nach Erhalt der Anzahlung oder der Kaution sendet.
9.1. Die Buchung des Stellplatzes wird mit dem Versand einer Anzahlung oder Kaution in Höhe des Preises des Stellplatzes für die gebuchten Tage verbindlich.
9.2. In der Hochsaison werden Buchungen für Stellplätze nur für einen Mindestaufenthalt von zwei Wochen akzeptiert.
9.3. Die Direktion behält sich das Recht vor, die Nummer des zugewiesenen Stellplatzes aus organisatorischen Gründen oder aufgrund höherer Gewalt zu ändern.
9.4. Die Buchung der Unterkunft wird mit dem Versand der Anzahlung oder der Kaution verbindlich. Für die Wochen im Angebot kann bei der Buchung die Zahlung des gesamten Betrags verlangt werden. Die Direktion behält sich das Recht vor, „Vorautorisierungen für Abhebungen“ auf den zur Sicherstellung der Buchungen angegebenen Kreditkarten vorzunehmen.
9.5. Im Falle von Sondertarifen ist eine Anzahlung in Höhe von 1.500,00 Euro für den Sondertarif A und 500,00 Euro für den Sondertarif B bis spätestens 31. März zu leisten.
9.6. Vorbehaltlich der Vorauszahlung, sofern von der Direktion verlangt, ist der Restbetrag der geschuldeten Beträge zu zahlen:
- für die Unterkünfte bei Ankunft und nicht später;
- für die Stellplätze bis spätestens am Tag vor der Abreise;
- für den Sondertarif A bis spätestens 30. Juli;
- für den Sondertarif B bis spätestens 30. Juni.
Art 10. STORNIERUNG DER RESERVIERUNG
Im Falle einer Stornierung der Reservierung, die stets per Einschreiben mit Rückschein mitgeteilt werden muss, wird eine Gebühr in Höhe von 100% der bereits gezahlten Beträge einbehalten, wenn die Stornierung nicht mindestens 21 Tage vor dem Ankunftsdatum erfolgt. Andernfalls ist die kostenlose Stornierung garantiert.
Im Falle einer Stornierung der Reservierung, die stets per Einschreiben mit Rückschein mitgeteilt werden muss, wird eine Gebühr in Höhe von 100% der bereits gezahlten Beträge einbehalten, wenn die Stornierung nicht mindestens 21 Tage vor dem Ankunftsdatum erfolgt. Andernfalls ist die kostenlose Stornierung garantiert.
Art 10. STORNIERUNG DER RESERVIERUNG
Im Falle einer Stornierung der Reservierung, die immer per Einschreiben A/R mitgeteilt werden muss, wird eine Einbehaltung der bereits gezahlten Beträge in Höhe von 100% vorgenommen, wenn die Stornierung nicht mindestens 21 Tage vor dem Ankunftsdatum erfolgt. Andernfalls ist die kostenlose Stornierung garantiert.
Im Falle einer Stornierung der Reservierung, die immer per Einschreiben A/R mitgeteilt werden muss, wird eine Einbehaltung der bereits gezahlten Beträge in Höhe von 100% vorgenommen, wenn die Stornierung nicht mindestens 21 Tage vor dem Ankunftsdatum erfolgt. Andernfalls ist die kostenlose Stornierung garantiert.
11. ZUSTÄNDIGES GERICHT
Jede Streitigkeit bezüglich der Anwendung, Auslegung und Durchführung dieser Regelung unterliegt der örtlichen Zuständigkeit des Gerichts von Fermo.
Jede Streitigkeit bezüglich der Anwendung, Auslegung und Durchführung dieser Regelung unterliegt der örtlichen Zuständigkeit des Gerichts von Fermo.
12. NOTFALLMANAGEMENT
12.0. Innerhalb des Ferienzentrums sind manuelle Alarmtasten angebracht, jeder unbegründete Gebrauch wird den zuständigen Behörden gemeldet;
12.1. Innerhalb des Ferienzentrums sind Lautsprecher (akustische Sirenen) installiert, die im Falle eines Brandes einen Alarm auslösen. Im Falle eines solchen Ereignisses müssen die Gäste die in der Beschilderung angegebenen Fluchtwege befolgen, den Anweisungen des Personals folgen und die in der Beschilderung angegebenen Sammelpunkte in ordentlicher Weise erreichen.
12.2. Bei anderen Notfällen, gesundheitlichen, schweren Naturereignissen, Situationen der öffentlichen Sicherheit, Problemen auf See: kontaktieren Sie das Personal des Ferienzentrums oder die Direktion.
12.3. Mit der Unterschrift dieses Regelwerks bestätigt der Kunde, und nimmt dies zu jedem Zweck zur Kenntnis, dass er bei seiner Ankunft das Informationsblatt über Fluchtwege, Brandschutz und das Verhalten im Notfall erhalten und zur Kenntnis genommen hat.
12.0. Innerhalb des Ferienzentrums sind manuelle Alarmtasten angebracht, jeder unbegründete Gebrauch wird den zuständigen Behörden gemeldet;
12.1. Innerhalb des Ferienzentrums sind Lautsprecher (akustische Sirenen) installiert, die im Falle eines Brandes einen Alarm auslösen. Im Falle eines solchen Ereignisses müssen die Gäste die in der Beschilderung angegebenen Fluchtwege befolgen, den Anweisungen des Personals folgen und die in der Beschilderung angegebenen Sammelpunkte in ordentlicher Weise erreichen.
12.2. Bei anderen Notfällen, gesundheitlichen, schweren Naturereignissen, Situationen der öffentlichen Sicherheit, Problemen auf See: kontaktieren Sie das Personal des Ferienzentrums oder die Direktion.
12.3. Mit der Unterschrift dieses Regelwerks bestätigt der Kunde, und nimmt dies zu jedem Zweck zur Kenntnis, dass er bei seiner Ankunft das Informationsblatt über Fluchtwege, Brandschutz und das Verhalten im Notfall erhalten und zur Kenntnis genommen hat.
13. ABSCHLUSSBESTIMMUNGEN
13.0. Die Kunden und/oder deren Gäste oder Besucher sind persönlich gegenüber der Direktion und/oder Dritten für jeglichen Schaden an Personen und/oder Sachen, direkt und/oder indirekt, welcher in Folge von Verhaltensweisen, die gegen die Bestimmungen dieser Regelung und/oder andere geltende Vorschriften verstoßen, verursacht wird, verantwortlich. Das Recht der Direktion auf Schadensersatz für den höheren Schaden bleibt unberührt.
13.1. Diese Regelung unterliegt dem italienischen Recht, und für jede Auslegung in Bezug auf das Gesagte oder für nicht geregelte Punkte wird ausdrücklich auf die gesetzlichen Bestimmungen verwiesen, und in Ermangelung darauf auf die Gebräuche und Gepflogenheiten Italiens.
13.2. Eventuelle Toleranzen seitens der Direktion, die sich auf das Verhalten der Kunden und/oder deren Gäste oder Besucher beziehen, die gegen die Bestimmungen dieser Regelung verstoßen, stellen keinen Verzicht auf die entsprechenden Rechte dar, die ihr aufgrund der genannten Klauseln zustehen.
13.3. Sollte eine Klausel aus irgendeinem Grund nicht mit zwingenden gesetzlichen Bestimmungen übereinstimmen, wird diese unwirksam, ohne die Gültigkeit der übrigen Klauseln zu beeinträchtigen.
13.4. Dieser Vertrag stellt die vollständige Darstellung aller zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen dar und erschöpft die Regelung ihrer Rechte und Pflichten in Bezug auf den Gegenstand der Vereinbarung. Jede vorherige und abweichende schriftliche oder mündliche Vereinbarung, sowohl zwischen den Parteien als auch gegenüber Dritten, in Bezug auf diesen Vertrag wird als aufgehoben und ohne Wirkung betrachtet. Für jede Änderung der Bedingungen und Konditionen dieses Vertrages ist die Schriftform unter Androhung der Nichtigkeit erforderlich.
13.5. In Bezug auf jeden angegebenen oder veröffentlichten Preis oder Tarif: Änderungen der Mehrwertsteuer und die mögliche Einführung der Kurtaxe gehen zu Lasten des Kunden.
13.0. Die Kunden und/oder deren Gäste oder Besucher sind persönlich gegenüber der Direktion und/oder Dritten für jeglichen Schaden an Personen und/oder Sachen, direkt und/oder indirekt, welcher in Folge von Verhaltensweisen, die gegen die Bestimmungen dieser Regelung und/oder andere geltende Vorschriften verstoßen, verursacht wird, verantwortlich. Das Recht der Direktion auf Schadensersatz für den höheren Schaden bleibt unberührt.
13.1. Diese Regelung unterliegt dem italienischen Recht, und für jede Auslegung in Bezug auf das Gesagte oder für nicht geregelte Punkte wird ausdrücklich auf die gesetzlichen Bestimmungen verwiesen, und in Ermangelung darauf auf die Gebräuche und Gepflogenheiten Italiens.
13.2. Eventuelle Toleranzen seitens der Direktion, die sich auf das Verhalten der Kunden und/oder deren Gäste oder Besucher beziehen, die gegen die Bestimmungen dieser Regelung verstoßen, stellen keinen Verzicht auf die entsprechenden Rechte dar, die ihr aufgrund der genannten Klauseln zustehen.
13.3. Sollte eine Klausel aus irgendeinem Grund nicht mit zwingenden gesetzlichen Bestimmungen übereinstimmen, wird diese unwirksam, ohne die Gültigkeit der übrigen Klauseln zu beeinträchtigen.
13.4. Dieser Vertrag stellt die vollständige Darstellung aller zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen dar und erschöpft die Regelung ihrer Rechte und Pflichten in Bezug auf den Gegenstand der Vereinbarung. Jede vorherige und abweichende schriftliche oder mündliche Vereinbarung, sowohl zwischen den Parteien als auch gegenüber Dritten, in Bezug auf diesen Vertrag wird als aufgehoben und ohne Wirkung betrachtet. Für jede Änderung der Bedingungen und Konditionen dieses Vertrages ist die Schriftform unter Androhung der Nichtigkeit erforderlich.
13.5. In Bezug auf jeden angegebenen oder veröffentlichten Preis oder Tarif: Änderungen der Mehrwertsteuer und die mögliche Einführung der Kurtaxe gehen zu Lasten des Kunden.
REGELUNG FÜR DEN “HUND UND DEN ERZIEHENDE HALTER”
(einige einfache Regeln für ein perfektes Zusammenleben)
Wir hoffen, dass Ihr Aufenthalt für Sie und Ihren “lieben vierbeinigen Freund” angenehm ist, und erinnern Sie an einige einfache Regeln, die zu beachten sind, um Missverständnisse mit anderen Gästen zu vermeiden:
1. Hunde dürfen sich nicht frei innerhalb des Ferienzentrums bewegen, sie müssen immer an der Leine geführt werden, die nicht länger als 1,5 Meter sein darf;
2. Hunde dürfen nicht in allen Bereichen des Spinnakers verkehren:
4. Hunde müssen nach draußen zum Spinnaker oder in den als “Hundespielbereich” gekennzeichneten Bereich für ihre Bedürfnisse gebracht werden, die sofort mit einer speziellen Tüte und Schaufel entfernt werden müssen; falls es innerhalb des Spinnakers zu Unannehmlichkeiten kommt, sind die Besitzer verpflichtet, die Abfälle sofort in gut verschlossenen Tüten zu sammeln, in die dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen und gegebenenfalls Wasser zu gießen, um den Hygiene- und Anstandszustand der Orte zu erhalten und zu bewahren;
5. Es ist erlaubt, Hunde nur in den als “Hundestrand” gekennzeichneten Bereich am Strand zu bringen; das Baden unterliegt den kommunalen und regionalen Vorschriften;
6. Der Besitzer ist verantwortlich für Schäden, die durch seinen Hund an Sachen und Personen verursacht werden;
7. Es ist allgemein Pflicht, Verhaltensweisen und Haltungen zu wahren, die verhindern, dass der Hund die Ruhe der anderen Gäste des Ferienzentrums stört;
8. Die Direktion akzeptiert keine Misshandlungen von Tieren, auch nicht durch die rechtmäßigen Besitzer; etwaige Misshandlungen von Tieren werden den zuständigen Behörden gemeldet.
(einige einfache Regeln für ein perfektes Zusammenleben)
Wir hoffen, dass Ihr Aufenthalt für Sie und Ihren “lieben vierbeinigen Freund” angenehm ist, und erinnern Sie an einige einfache Regeln, die zu beachten sind, um Missverständnisse mit anderen Gästen zu vermeiden:
1. Hunde dürfen sich nicht frei innerhalb des Ferienzentrums bewegen, sie müssen immer an der Leine geführt werden, die nicht länger als 1,5 Meter sein darf;
2. Hunde dürfen nicht in allen Bereichen des Spinnakers verkehren:
- Im Bar und im Restaurant sind sie ausschließlich an den Außentischen oder in den von den Mitarbeitern angegebenen Bereichen erlaubt;
- Hunde dürfen nicht in den Supermarkt, in Sporteinrichtungen, auf den Spielplatz, ins Schwimmbad, ins Theater, ins Wellnesszentrum, in die Toiletten usw. gebracht werden;
- Die Direktion behält sich das Recht vor, im Falle einer besonderen Überfüllung auch in den Bereichen, in denen Hunde erlaubt sind, Maßnahmen zur Begrenzung zu ergreifen;
4. Hunde müssen nach draußen zum Spinnaker oder in den als “Hundespielbereich” gekennzeichneten Bereich für ihre Bedürfnisse gebracht werden, die sofort mit einer speziellen Tüte und Schaufel entfernt werden müssen; falls es innerhalb des Spinnakers zu Unannehmlichkeiten kommt, sind die Besitzer verpflichtet, die Abfälle sofort in gut verschlossenen Tüten zu sammeln, in die dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen und gegebenenfalls Wasser zu gießen, um den Hygiene- und Anstandszustand der Orte zu erhalten und zu bewahren;
5. Es ist erlaubt, Hunde nur in den als “Hundestrand” gekennzeichneten Bereich am Strand zu bringen; das Baden unterliegt den kommunalen und regionalen Vorschriften;
6. Der Besitzer ist verantwortlich für Schäden, die durch seinen Hund an Sachen und Personen verursacht werden;
7. Es ist allgemein Pflicht, Verhaltensweisen und Haltungen zu wahren, die verhindern, dass der Hund die Ruhe der anderen Gäste des Ferienzentrums stört;
8. Die Direktion akzeptiert keine Misshandlungen von Tieren, auch nicht durch die rechtmäßigen Besitzer; etwaige Misshandlungen von Tieren werden den zuständigen Behörden gemeldet.
HAUSORDNUNG FÜR DAS SCHWIMMBAD
1. Der Zugang zum Schwimmbad ist nur für die Gäste des Centro Vacanze Camping Spinnaker gestattet.
2. Das Schwimmbad ist zu den an der Eingangstür angegebenen Zeiten für die Benutzer geöffnet.
3. Der Eintritt für Minderjährige ist nur in Begleitung eines Erwachsenen gestattet.
4. Bei besonderer Überfüllung wird der Zugang zum Schwimmbad nicht mehr gestattet.
5. Im Schwimmbad ist Folgendes obligatorisch:
9. Die Leitung hat das Recht, Personen, die durch ihr Verhalten die Ordnung oder die öffentliche Anstand stören oder die durch Lärm und gefährliche Spiele oder andere Handlungen die Sicherheit anderer Benutzer gefährden oder den ordnungsgemäßen Betrieb des Dienstes beeinträchtigen, aus der Anlage zu verweisen.
10. Die Verwaltung haftet nicht für Schäden an Sachen oder Personen, die durch unvorsichtiges Verhalten oder gegen die Hausordnung verstoßen, entstehen.
11. In Notfällen wenden Sie sich bitte an den Rettungsschwimmer.
1. Der Zugang zum Schwimmbad ist nur für die Gäste des Centro Vacanze Camping Spinnaker gestattet.
2. Das Schwimmbad ist zu den an der Eingangstür angegebenen Zeiten für die Benutzer geöffnet.
3. Der Eintritt für Minderjährige ist nur in Begleitung eines Erwachsenen gestattet.
4. Bei besonderer Überfüllung wird der Zugang zum Schwimmbad nicht mehr gestattet.
5. Im Schwimmbad ist Folgendes obligatorisch:
- Vor dem Baden zu duschen.
- Die Füße in den dafür vorgesehenen Wannen zu reinigen.
- Eine Badekappe zu tragen.
- Im Bereich rund um das Schwimmbad Badeschuhe zu tragen.
- Ein persönliches Strandtuch für die Nutzung von Liegen und Liegestühlen zu verwenden.
- Kindern unter 2 Jahren Windeln zu tragen, die auslaufsicher sind.
- Haustiere mitzubringen.
- Lebensmittel oder Getränke zu konsumieren.
- Sprünge zu machen.
- Auf der Trennmauer und auf den inneren Mauern des Schwimmbades zu gehen.
- Mit Bällen im Becken oder am Beckenrand zu spielen.
- Gegenstände jeglicher Art, einschließlich Bälle, Luftmatratzen, Schwimmbohlen und insbesondere Glasgegenstände, ins Becken zu bringen.
- Bekleidung oder Gegenstände jeglicher Art ins Becken zu werfen.
- Schirme, Hocker, Stühle, Liegen, Tische und dergleichen ins Schwimmbad zu bringen.
- Schirme und Liegen mit Handtüchern und anderen persönlichen Gegenständen zu belegen, ohne tatsächlich im Schwimmbad anwesend zu sein.
- Schirme und Liegen von ihren ursprünglichen Plätzen zu bewegen.
- Kinder unter 5 Jahren müssen von den Eltern begleitet werden.
- Es ist verboten, auf den Treppen der Rutsche und auf der Startrampe zu verweilen.
- Auf den eigenen Turn zu warten, während man am Boden bleibt.
- Einzeln hinunterzurutschen, ohne absichtlich während des Rutschens anzuhalten.
- Es ist verboten, mit irgendwelchen Gegenständen hinunterzurutschen.
- Es ist verboten, die Rutsche von der Abgangsseite zu erklimmen.
- Es ist verboten, sich über die Rutsche zu lehnen.
- Es ist verboten, absichtlich Wasser aus der Rutsche herauszuziehen.
- Es ist verboten, am Ende der Rutsche zu verweilen.
9. Die Leitung hat das Recht, Personen, die durch ihr Verhalten die Ordnung oder die öffentliche Anstand stören oder die durch Lärm und gefährliche Spiele oder andere Handlungen die Sicherheit anderer Benutzer gefährden oder den ordnungsgemäßen Betrieb des Dienstes beeinträchtigen, aus der Anlage zu verweisen.
10. Die Verwaltung haftet nicht für Schäden an Sachen oder Personen, die durch unvorsichtiges Verhalten oder gegen die Hausordnung verstoßen, entstehen.
11. In Notfällen wenden Sie sich bitte an den Rettungsschwimmer.
VERHALTENSREGELN IM FALLE EINES
NOTFALLS
ES WIRD ALLEN GÄSTEN MITGETEILT, DASS DAS PERSONAL FÜR DEN FALL EINER BRANDGEFAHR ODER EINER ANDEREN KATASTROPHE GEMÄß VORGESEHENEN INTERVENTIONSPLÄNEN AUSGERÜSTET IST.
BITTE ARBEITEN SIE MIT DEM PERSONAL ZUSAMMEN UND FOLGEN SIE DEN ANWEISUNGEN
PRÄVENTIVMASSNAHMEN
1. Es ist verboten, Zigarettenstummel auf den Boden zu werfen und Öle, Kraftstoffe, heiße Flüssigkeiten, Salze oder Abfälle auf den Boden zu gießen;
2. Es ist verboten, offene Feuer im Freien zu entzünden und Feuer außerhalb der vorgesehenen Feuerstellen zu machen;
3. Es ist verboten, Feuer innerhalb der Wohnbereiche zu entzünden (außer bei Kochgeräten);
4. Es ist verboten, mit Holz und/oder Kohle betriebene Grills in der Nähe der Wohnbereiche oder der Vegetation zu verwenden; alle Kochgeräte (Grills / Kochplatten / Grills und ähnliche) sollten in angemessenem Abstand zu Planen und Zelten gehalten werden;
5. Es ist verboten, brennbare Materialien usw. in die Mülleimer zu werfen;
6. Bei genehmigtem Gebrauch: Grills und Grills mit geeigneten nicht brennbaren Seitenschutzvorrichtungen ausstatten; den Boden um das Material herum von brennbarem Material reinigen; geeignete Windschutzvorrichtungen schaffen; das Feuer vor dem Verlassen des Bereichs löschen;
7. Die Gesamtmenge der tragbaren GPL-Behälter pro Stellplatz auf maximal 10 kg beschränken;
8. Gasbehälter, Sprengstoffe, Flüssigkeiten oder brennbare Substanzen müssen den geltenden Vorschriften entsprechen;
9. Tragbare GPL-Behälter in vertikaler Position über dem Boden installieren, mit dem Ventil nach oben, geschützt vor möglichen Stößen und Sonnenstrahlen, mit leicht zugänglichem Absperrventil;
10. Die Verbindung zwischen tragbaren GPL-Behältern, dem Druckminderer und dem verwendenden Gerät mit geeigneten Rohren gemäß den anerkannten Regeln der Technik herstellen;
11. Keine Umfüllvorgänge von tragbaren GPL-Behältern oder von diesen in GPL-betriebene Fahrzeugtanks durchführen;
12. Autos nicht in der Nähe der Wohnbereiche parken;
13. Die Bereiche zwischen Zelten und Wohnwagen sauber und ordentlich halten und nicht als Lager für brennbare oder entzündliche Materialien nutzen;
14. Es ist verboten, auch vorübergehend, freie Stellplätze und die Straße mit Autos, Tischen, Liegen, Wäscheleinen usw. zu besetzen, da dies im Notfall Fluchtwege und Ausgänge blockieren könnte;
15. Es ist verboten, in allen Bereichen zu rauchen, in denen dieses Verbot durch entsprechende Beschilderung angezeigt wird.
IM NOTFALL
1. Sofort das Personal des Ferienzentrums oder die Direktion benachrichtigen;
2. Auf die in der Nähe befindlichen Alarmtasten drücken;
3. Es ist in jedem Fall verboten, eigene Initiativen zu ergreifen, da diese die eigene und die Sicherheit anderer gefährden könnten;
4. Im Ferienzentrum sind Lautsprecher (akustische Sirenen) installiert, die im Falle eines Brandes einen Alarm auslösen; im Falle eines solchen Ereignisses müssen die Gäste den Fluchtwegen folgen, die durch die Beschilderung angezeigt werden, den Anweisungen des Personals folgen und die angegebenen Sammelpunkte in ordentlicher Weise erreichen;
5. Vermeiden Sie es zu rennen und zu schreien, schaffen Sie keine Panik oder Verwirrung;
6. Kehren Sie aus keinem Grund zurück, blockieren Sie keine Zugänge und Ausgänge;
7. Bei anderen Notfällen, gesundheitlichen Problemen, schweren Naturereignissen, öffentlichen Sicherheitslagen, Problemen auf dem Meer: Kontaktieren Sie das Personal des Ferienzentrums oder die Direktion.
INTERVENTIONSANFRAGE 0734 53412
NOTFALLS
ES WIRD ALLEN GÄSTEN MITGETEILT, DASS DAS PERSONAL FÜR DEN FALL EINER BRANDGEFAHR ODER EINER ANDEREN KATASTROPHE GEMÄß VORGESEHENEN INTERVENTIONSPLÄNEN AUSGERÜSTET IST.
BITTE ARBEITEN SIE MIT DEM PERSONAL ZUSAMMEN UND FOLGEN SIE DEN ANWEISUNGEN
PRÄVENTIVMASSNAHMEN
1. Es ist verboten, Zigarettenstummel auf den Boden zu werfen und Öle, Kraftstoffe, heiße Flüssigkeiten, Salze oder Abfälle auf den Boden zu gießen;
2. Es ist verboten, offene Feuer im Freien zu entzünden und Feuer außerhalb der vorgesehenen Feuerstellen zu machen;
3. Es ist verboten, Feuer innerhalb der Wohnbereiche zu entzünden (außer bei Kochgeräten);
4. Es ist verboten, mit Holz und/oder Kohle betriebene Grills in der Nähe der Wohnbereiche oder der Vegetation zu verwenden; alle Kochgeräte (Grills / Kochplatten / Grills und ähnliche) sollten in angemessenem Abstand zu Planen und Zelten gehalten werden;
5. Es ist verboten, brennbare Materialien usw. in die Mülleimer zu werfen;
6. Bei genehmigtem Gebrauch: Grills und Grills mit geeigneten nicht brennbaren Seitenschutzvorrichtungen ausstatten; den Boden um das Material herum von brennbarem Material reinigen; geeignete Windschutzvorrichtungen schaffen; das Feuer vor dem Verlassen des Bereichs löschen;
7. Die Gesamtmenge der tragbaren GPL-Behälter pro Stellplatz auf maximal 10 kg beschränken;
8. Gasbehälter, Sprengstoffe, Flüssigkeiten oder brennbare Substanzen müssen den geltenden Vorschriften entsprechen;
9. Tragbare GPL-Behälter in vertikaler Position über dem Boden installieren, mit dem Ventil nach oben, geschützt vor möglichen Stößen und Sonnenstrahlen, mit leicht zugänglichem Absperrventil;
10. Die Verbindung zwischen tragbaren GPL-Behältern, dem Druckminderer und dem verwendenden Gerät mit geeigneten Rohren gemäß den anerkannten Regeln der Technik herstellen;
11. Keine Umfüllvorgänge von tragbaren GPL-Behältern oder von diesen in GPL-betriebene Fahrzeugtanks durchführen;
12. Autos nicht in der Nähe der Wohnbereiche parken;
13. Die Bereiche zwischen Zelten und Wohnwagen sauber und ordentlich halten und nicht als Lager für brennbare oder entzündliche Materialien nutzen;
14. Es ist verboten, auch vorübergehend, freie Stellplätze und die Straße mit Autos, Tischen, Liegen, Wäscheleinen usw. zu besetzen, da dies im Notfall Fluchtwege und Ausgänge blockieren könnte;
15. Es ist verboten, in allen Bereichen zu rauchen, in denen dieses Verbot durch entsprechende Beschilderung angezeigt wird.
IM NOTFALL
1. Sofort das Personal des Ferienzentrums oder die Direktion benachrichtigen;
2. Auf die in der Nähe befindlichen Alarmtasten drücken;
3. Es ist in jedem Fall verboten, eigene Initiativen zu ergreifen, da diese die eigene und die Sicherheit anderer gefährden könnten;
4. Im Ferienzentrum sind Lautsprecher (akustische Sirenen) installiert, die im Falle eines Brandes einen Alarm auslösen; im Falle eines solchen Ereignisses müssen die Gäste den Fluchtwegen folgen, die durch die Beschilderung angezeigt werden, den Anweisungen des Personals folgen und die angegebenen Sammelpunkte in ordentlicher Weise erreichen;
5. Vermeiden Sie es zu rennen und zu schreien, schaffen Sie keine Panik oder Verwirrung;
6. Kehren Sie aus keinem Grund zurück, blockieren Sie keine Zugänge und Ausgänge;
7. Bei anderen Notfällen, gesundheitlichen Problemen, schweren Naturereignissen, öffentlichen Sicherheitslagen, Problemen auf dem Meer: Kontaktieren Sie das Personal des Ferienzentrums oder die Direktion.
INTERVENTIONSANFRAGE 0734 53412
REGELN DES WELLNESSZENTRUMS
Der Zugang zum Wellnesscenter ist ausschließlich Gästen des Centro Vacanze Camping Spinnaker gestattet.
Das Wellnesscenter ist ein Ort der maximalen Entspannung und des psychophysischen Wohlbefindens, deshalb ist ein angemessenes und respektvolles Verhalten erforderlich. Mit dem Betreten der Anlage verpflichten sich die Gäste, die folgenden Regeln einzuhalten.
Die Direktion behält sich das Recht vor, Personen des Wellnesscenters zu verweisen, die gegen diese Regeln verstoßen, insbesondere wenn ihr Verhalten die Ordnung oder öffentliche Würde stört, die Sicherheit anderer Gäste gefährdet oder den ordnungsgemäßen Ablauf des Service in irgendeiner Weise beeinträchtigt.
Um allen Gästen einen angenehmen Aufenthalt in einer komfortablen, ruhigen und gesunden Umgebung zu ermöglichen, bitten wir um Ruhe und Diskretion. Mobiltelefone sind bitte lautlos zu stellen.
Teilen Sie dem Personal gerne Ihre Wünsche mit, wir beraten Sie und helfen Ihnen bei der Auswahl des für Sie passenden Angebots.
Wir stehen Ihnen auch gerne zur Verfügung, um gemeinsam mit Ihnen maßgeschneiderte Behandlungen und individuelle Wellnessprogramme zu erstellen.
Die Direktion übernimmt keine Haftung für Schäden an Personen oder Sachen, die durch unvorsichtiges oder regelwidriges Verhalten verursacht werden.
In Notfällen oder bei sonstigem Bedarf wenden Sie sich bitte direkt an unser Personal.
WIR WÜNSCHEN ALLEN GÄSTEN ANGENEHME UND ENTSPANNTE MOMENTE
ALLGEMEINE HINWEISE
Das Wellnesscenter ist nach Reservierung für Gäste geöffnet.
Ohne eine Reservierung oder außerhalb der beim Kauf ausgewählten Zeitfenster ist der Eintritt nicht garantiert; eine Reservierung kann
bis zu 48 Stunden vor der Buchungszeit kostenlos storniert werden; der Aufenthalt ist auf maximal 3 Stunden begrenzt und
ab 15 Jahren gestattet.
Das Wohlbefinden unserer Gäste liegt uns am Herzen, daher bemühen wir uns, die gesamte Dauer der Behandlung zu gewährleisten. Bei
Verspätungen sind wir gezwungen, die Dauer der Behandlung aus Rücksicht auf die nachfolgenden Gäste zu verkürzen.
Es dürfen maximal 4 Kunden gleichzeitig im Wellnesscenter anwesend sein.
Im Wellnesscenter ist Folgendes vorgeschrieben:
• Das Tragen von rutschfesten Badeschuhen im gesamten Bereich, mit Ausnahme des Whirlpools und des Dampfbads, die
barfuß betreten werden.
• Vor dem Betreten des Wellnesscenters muss man sich im Zimmer duschen (waschen): Die Duschen im Wellnessbereich dienen
ausschließlich zur Erfrischung und nicht zur Körperpflege.
• Legen Sie bitte ein eigenes Handtuch auf Liegen und Stühle.
Im Wellnesscenter ist Folgendes verboten:
• andere Gäste ohne deren Einwilligung zu fotografieren,
• Wasser in den Räumlichkeiten zu verschütten oder unnötig zu verschwenden,
• Essen und Trinken,
• Mitbringen von Bade- oder Duschgel in den Whirlpool,
• Mitbringen von Tieren,
• Mitbringen von Hockern, Stühlen, Liegestühlen, Tischen und Ähnlichem,
• Verschieben von Möbeln und Einrichtungsgegenständen von ihrem ursprünglichen Standort,
• Laufen oder schnelles Gehen,
• Rauchen, auch von E-Zigaretten.
GESUNDHEITSHINWEISE
• Personen mit ansteckenden Krankheiten, Hautausschlägen oder offenen Wunden ist der Zutritt untersagt.
• Die Nutzung der Einrichtungen und Dienstleistungen setzt einen guten allgemeinen Gesundheitszustand voraus.
• Schwangeren Frauen wird empfohlen, vor der Nutzung der Anlagen oder vor Behandlungen Rücksprache mit ihrem Arzt zu halten.
Insbesondere wird geraten, die Nutzung des Dampfbads bis zum Ende des ersten Trimesters und im letzten Schwangerschaftsmonat zu vermeiden. In besonderen Fällen, wie etwa bei Risikoschwangerschaften, bestehenden Erkrankungen, mütterlicher Hypotonie, Infektionen usw. ist stets die individuelle ärztliche Einschätzung einzuholen.
WHIRLPOOL
• Der Whirlpool ist keine normale Badewanne; er ist dafür da, ein belebendes und entspannendes Gefühl zu vermitteln.
Aus diesem Grund sollte die Badegastdauer 15 Minuten pro Person nicht überschreiten.
• Der Whirlpool ist beheizt.
• Aus hygienischen Gründen ist es wichtig, vor dem Betreten der Wanne zu duschen und sich gründlich von Cremes und Ölen zu reinigen.
• Es ist nicht erlaubt, zu tauchen, zu schreien oder im Wasser zu spielen.
• Um in die Wanne zu steigen, setzen Sie sich zunächst auf den Rand und tauchen Sie langsam ein.
• Die Badeschuhe müssen neben dem Whirlpool abgestellt werden.
• Der Whirlpool darf nur mit Badebekleidung benutzt werden.
• Es ist verboten, Gegenstände jeglicher Art, insbesondere Glasgegenstände, in den Whirlpool zu bringen.
• Es ist verboten, Kleidung oder Gegenstände jeglicher Art in den Whirlpool zu werfen.
DAMPFBAD
• Vor dem Betreten sollten Sie Ihre Badeschuhe ausziehen und Ihre Füße in der Dusche waschen.
• Das Tragen eines Handtuchs und einer Badehose ist obligatorisch.
• Man wird empfohlen, während des gesamten Aufenthalts im Dampfbad körperliche Anstrengungen zu vermeiden.
• Man wird ausdrücklich empfohlen, keinen Schmuck und keine Mobiltelefone mit in das Dampfbad zu nehmen.
• Der Aufenthalt sollte nicht mehr als 15 Minuten pro Person sein.
KINDER UND MINDERJÄHRIGE
• Der Zugang zum Wellnesscenter ist ab 15 Jahren gestattet.
• Das Management lehnt jede Verantwortung für Minderjährige ab, deren Aufsichtspflicht bei den Begleitpersonen liegt.
• Die Eltern werden gebeten, für Ruhe zu sorgen.
• Das Management behält sich das Recht vor, Personen, die die Ruhe anderer Gäste stören, des Wellnesscenters zu verweisen.
VERLORENE GEGENSTÄNDE
• Am Ende Ihres Aufenthalts überprüfen Sie bitte, ob Sie keine persönlichen Gegenstände vergessen haben.
• Das Management lehnt jede Haftung für Diebstahl, Verlust oder Beschädigung ab
Der Zugang zum Wellnesscenter ist ausschließlich Gästen des Centro Vacanze Camping Spinnaker gestattet.
Das Wellnesscenter ist ein Ort der maximalen Entspannung und des psychophysischen Wohlbefindens, deshalb ist ein angemessenes und respektvolles Verhalten erforderlich. Mit dem Betreten der Anlage verpflichten sich die Gäste, die folgenden Regeln einzuhalten.
Die Direktion behält sich das Recht vor, Personen des Wellnesscenters zu verweisen, die gegen diese Regeln verstoßen, insbesondere wenn ihr Verhalten die Ordnung oder öffentliche Würde stört, die Sicherheit anderer Gäste gefährdet oder den ordnungsgemäßen Ablauf des Service in irgendeiner Weise beeinträchtigt.
Um allen Gästen einen angenehmen Aufenthalt in einer komfortablen, ruhigen und gesunden Umgebung zu ermöglichen, bitten wir um Ruhe und Diskretion. Mobiltelefone sind bitte lautlos zu stellen.
Teilen Sie dem Personal gerne Ihre Wünsche mit, wir beraten Sie und helfen Ihnen bei der Auswahl des für Sie passenden Angebots.
Wir stehen Ihnen auch gerne zur Verfügung, um gemeinsam mit Ihnen maßgeschneiderte Behandlungen und individuelle Wellnessprogramme zu erstellen.
Die Direktion übernimmt keine Haftung für Schäden an Personen oder Sachen, die durch unvorsichtiges oder regelwidriges Verhalten verursacht werden.
In Notfällen oder bei sonstigem Bedarf wenden Sie sich bitte direkt an unser Personal.
WIR WÜNSCHEN ALLEN GÄSTEN ANGENEHME UND ENTSPANNTE MOMENTE
ALLGEMEINE HINWEISE
Das Wellnesscenter ist nach Reservierung für Gäste geöffnet.
Ohne eine Reservierung oder außerhalb der beim Kauf ausgewählten Zeitfenster ist der Eintritt nicht garantiert; eine Reservierung kann
bis zu 48 Stunden vor der Buchungszeit kostenlos storniert werden; der Aufenthalt ist auf maximal 3 Stunden begrenzt und
ab 15 Jahren gestattet.
Das Wohlbefinden unserer Gäste liegt uns am Herzen, daher bemühen wir uns, die gesamte Dauer der Behandlung zu gewährleisten. Bei
Verspätungen sind wir gezwungen, die Dauer der Behandlung aus Rücksicht auf die nachfolgenden Gäste zu verkürzen.
Es dürfen maximal 4 Kunden gleichzeitig im Wellnesscenter anwesend sein.
Im Wellnesscenter ist Folgendes vorgeschrieben:
• Das Tragen von rutschfesten Badeschuhen im gesamten Bereich, mit Ausnahme des Whirlpools und des Dampfbads, die
barfuß betreten werden.
• Vor dem Betreten des Wellnesscenters muss man sich im Zimmer duschen (waschen): Die Duschen im Wellnessbereich dienen
ausschließlich zur Erfrischung und nicht zur Körperpflege.
• Legen Sie bitte ein eigenes Handtuch auf Liegen und Stühle.
Im Wellnesscenter ist Folgendes verboten:
• andere Gäste ohne deren Einwilligung zu fotografieren,
• Wasser in den Räumlichkeiten zu verschütten oder unnötig zu verschwenden,
• Essen und Trinken,
• Mitbringen von Bade- oder Duschgel in den Whirlpool,
• Mitbringen von Tieren,
• Mitbringen von Hockern, Stühlen, Liegestühlen, Tischen und Ähnlichem,
• Verschieben von Möbeln und Einrichtungsgegenständen von ihrem ursprünglichen Standort,
• Laufen oder schnelles Gehen,
• Rauchen, auch von E-Zigaretten.
GESUNDHEITSHINWEISE
• Personen mit ansteckenden Krankheiten, Hautausschlägen oder offenen Wunden ist der Zutritt untersagt.
• Die Nutzung der Einrichtungen und Dienstleistungen setzt einen guten allgemeinen Gesundheitszustand voraus.
• Schwangeren Frauen wird empfohlen, vor der Nutzung der Anlagen oder vor Behandlungen Rücksprache mit ihrem Arzt zu halten.
Insbesondere wird geraten, die Nutzung des Dampfbads bis zum Ende des ersten Trimesters und im letzten Schwangerschaftsmonat zu vermeiden. In besonderen Fällen, wie etwa bei Risikoschwangerschaften, bestehenden Erkrankungen, mütterlicher Hypotonie, Infektionen usw. ist stets die individuelle ärztliche Einschätzung einzuholen.
WHIRLPOOL
• Der Whirlpool ist keine normale Badewanne; er ist dafür da, ein belebendes und entspannendes Gefühl zu vermitteln.
Aus diesem Grund sollte die Badegastdauer 15 Minuten pro Person nicht überschreiten.
• Der Whirlpool ist beheizt.
• Aus hygienischen Gründen ist es wichtig, vor dem Betreten der Wanne zu duschen und sich gründlich von Cremes und Ölen zu reinigen.
• Es ist nicht erlaubt, zu tauchen, zu schreien oder im Wasser zu spielen.
• Um in die Wanne zu steigen, setzen Sie sich zunächst auf den Rand und tauchen Sie langsam ein.
• Die Badeschuhe müssen neben dem Whirlpool abgestellt werden.
• Der Whirlpool darf nur mit Badebekleidung benutzt werden.
• Es ist verboten, Gegenstände jeglicher Art, insbesondere Glasgegenstände, in den Whirlpool zu bringen.
• Es ist verboten, Kleidung oder Gegenstände jeglicher Art in den Whirlpool zu werfen.
DAMPFBAD
• Vor dem Betreten sollten Sie Ihre Badeschuhe ausziehen und Ihre Füße in der Dusche waschen.
• Das Tragen eines Handtuchs und einer Badehose ist obligatorisch.
• Man wird empfohlen, während des gesamten Aufenthalts im Dampfbad körperliche Anstrengungen zu vermeiden.
• Man wird ausdrücklich empfohlen, keinen Schmuck und keine Mobiltelefone mit in das Dampfbad zu nehmen.
• Der Aufenthalt sollte nicht mehr als 15 Minuten pro Person sein.
KINDER UND MINDERJÄHRIGE
• Der Zugang zum Wellnesscenter ist ab 15 Jahren gestattet.
• Das Management lehnt jede Verantwortung für Minderjährige ab, deren Aufsichtspflicht bei den Begleitpersonen liegt.
• Die Eltern werden gebeten, für Ruhe zu sorgen.
• Das Management behält sich das Recht vor, Personen, die die Ruhe anderer Gäste stören, des Wellnesscenters zu verweisen.
VERLORENE GEGENSTÄNDE
• Am Ende Ihres Aufenthalts überprüfen Sie bitte, ob Sie keine persönlichen Gegenstände vergessen haben.
• Das Management lehnt jede Haftung für Diebstahl, Verlust oder Beschädigung ab